Rechtsmittel PKH-Beschluss II. Instanz
Verfasst: 15.05.2019, 09:04
Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir helfen Licht ins Dunkle bringen:
Wir haben im Berufungsverfahren PKH für unseren Mandanten beantragt. Diese wurde bewilligt, jedoch nur mit Ratenzahlung. Gegen diesen Beschluss haben wir fristgerecht Beschwerde eingelegt. Das Berufungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen, über die Beschwerde wurde nicht entschieden. Nach mehreren Sachstandsanfragen kam nun eine Antwort vom Gericht, dass gegen den Beschluss "ein Rechtsmittel nicht statthaft ist" und das Rechtsmittel wegen des "Devolutiveffektes" dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vorzulegen wäre - wir haben eine Frist zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme der Beschwerde gesetzt bekommen.
Ich bin jedoch der Meinung, dass ich die Entscheidung mit der Beschwerde angreifen kann - oder gilt da in der II. Instanz etwas anderes? Lt. ZPO-Kommentar sind Fehler in der Ratenhöhe mit der Beschwerde zu korrigieren.
Das Gericht verunsichert mich...
vielleicht könnt ihr mir helfen Licht ins Dunkle bringen:
Wir haben im Berufungsverfahren PKH für unseren Mandanten beantragt. Diese wurde bewilligt, jedoch nur mit Ratenzahlung. Gegen diesen Beschluss haben wir fristgerecht Beschwerde eingelegt. Das Berufungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen, über die Beschwerde wurde nicht entschieden. Nach mehreren Sachstandsanfragen kam nun eine Antwort vom Gericht, dass gegen den Beschluss "ein Rechtsmittel nicht statthaft ist" und das Rechtsmittel wegen des "Devolutiveffektes" dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vorzulegen wäre - wir haben eine Frist zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme der Beschwerde gesetzt bekommen.
Ich bin jedoch der Meinung, dass ich die Entscheidung mit der Beschwerde angreifen kann - oder gilt da in der II. Instanz etwas anderes? Lt. ZPO-Kommentar sind Fehler in der Ratenhöhe mit der Beschwerde zu korrigieren.
Das Gericht verunsichert mich...