Antrag Prozesskostenhilfe - wie formulieren?
- mücki
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Es fehlt noch der Punkt ob die Klage bedingt oder unbedingt eingereicht werden soll. Erfahrungsgemäß reicht die Übersendung eines bloßen Klageentwurfs nicht aus, damit dies bei Gericht klar ist. (wir hatten sogar schon einen Fall in dem das Gericht den Klageentwurf nach der Bewilligung der PKH an die GS zugestellt hat. Ich frage mich noch heute wie das gehen kann, da unsere Klagenentwürfe üblicherweise auf Blankopapier gedruckt werden, zudem über den Titel KLAGEENTWURF sowie über ein entsprechendes Wasserzeichen (auf jeder Seite) verfügen und auch nicht unterschrieben sind.)
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ich unterstelle jetzt unserem Gericht mal, dass die das checken und hoffe, dass ich mich nicht täuschemücki hat geschrieben: ↑05.04.2019, 10:42Es fehlt noch der Punkt ob die Klage bedingt oder unbedingt eingereicht werden soll. Erfahrungsgemäß reicht die Übersendung eines bloßen Klageentwurfs nicht aus, damit dies bei Gericht klar ist. (wir hatten sogar schon einen Fall in dem das Gericht den Klageentwurf nach der Bewilligung der PKH an die GS zugestellt hat. Ich frage mich noch heute wie das gehen kann, da unsere Klagenentwürfe üblicherweise auf Blankopapier gedruckt werden, zudem über den Titel KLAGEENTWURF sowie über ein entsprechendes Wasserzeichen (auf jeder Seite) verfügen und auch nicht unterschrieben sind.)