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Weitere Vergütung gemäß § 50 RVG

Verfasst: 29.03.2019, 16:54
von Anja Möller
Hallo und guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Streitwert wurde festgesetzt auf etwas mehr als 33.000,00 €.

Die ehemalige Mitarbeiterin der Kanzlei hat PKH damals (07.2014) zu gering berechnet

VG - 508,30
TG - 469,20
PTKD - 20,00
USt 189,53
= 1.187,03

Einen Monat später wurde die Festsetzung der Differenzvergütung beantragt

VG - 1.219,00 (auch hier fehlerhaft, wären 1.219,40 €, aber die 0,40 € ignoriere ich jetzt mal)
TG - 1.125,60
PTKD - 20,00
USt - 449,27
Zwischensumme - 2.813,87
abzüglich bereits beantragter PKH - -1.187,03
Summe 1.626,84

Dem Mandanten (Kläger) wurde Ratenzahlung für PKH gewährt.

Jetzt haben wir einen Beschluss vom Gericht erhalten.

"Die dem RA aus der Staatskasse zu gewährende weitere Vergütung gemäß § 50 RVG wird festgesetzt auf 1.251,91 €.

Der Kläger hat die innerhalb der PKH festgesetzten maximalen 48 Monatsraten vollständig gezahlt. Der innerhalb dieser 48 Raten auf die weitere Vergütung entfallende Betrag kann somit festgesetzt und ausgezahlt werden."

Nun die Frage: Was muss ich tun?

Habe so einen Fall das erste Mal auf den Tisch und bin nicht wirklich schlau geworden, weil ich einfach nicht auf diese Zahlen komme :-?

Laut meiner Rechnung wären PKH 1.353,63 € gewesen und Regelvergütung 2.814,35 €. Die Differenz beträgt dann 1.460,72 €.

Würde mich über Hilfe schrecklich freuen.

Re: Weitere Vergütung gemäß § 50 RVG

Verfasst: 29.03.2019, 17:02
von Husky98
Wenn der Kläger tatsächlich 48 Monatsraten gezahlt hat, kommt es auf eine möglicherweise in zu geringer Höhe beantragte PKH-Vergütung nicht mehr an, denn nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt ist der gesamte Restbetrag ausgekehrt worden, sodass Ihr ohnehin nur einen Teil der Differenzvergütung erhalten habt und erhalten konntet.

Folglich brauchst Du nichts zu veranlassen. :)

Re: Weitere Vergütung gemäß § 50 RVG

Verfasst: 01.04.2019, 09:44
von Anja Möller
Und wie komme ich nun an das Geld?

Ende Februar kam das Schreiben vom Gericht und ich möchte halt nicht, dass da was durch die Lappen geht.

Aber erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Re: Weitere Vergütung gemäß § 50 RVG

Verfasst: 01.04.2019, 10:07
von Anahid
Das sollte eigentlich automatisch an Euch überwiesen werden. Wenn das bislang noch nicht auf Eurem Konto ist, kannst Du mal bei der Geschäftsstelle anrufen und nachfragen.

Re: Weitere Vergütung gemäß § 50 RVG

Verfasst: 01.04.2019, 12:15
von Anja Möller
Vielen Dank, wird von dort jetzt angewiesen.

Das alte Konto hat nicht mehr existiert, es wird jetzt auf das neue Konto überwiesen.