Weitere Vergütung gemäß § 50 RVG
Verfasst: 29.03.2019, 16:54
Hallo und guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Streitwert wurde festgesetzt auf etwas mehr als 33.000,00 €.
Die ehemalige Mitarbeiterin der Kanzlei hat PKH damals (07.2014) zu gering berechnet
VG - 508,30
TG - 469,20
PTKD - 20,00
USt 189,53
= 1.187,03
Einen Monat später wurde die Festsetzung der Differenzvergütung beantragt
VG - 1.219,00 (auch hier fehlerhaft, wären 1.219,40 €, aber die 0,40 € ignoriere ich jetzt mal)
TG - 1.125,60
PTKD - 20,00
USt - 449,27
Zwischensumme - 2.813,87
abzüglich bereits beantragter PKH - -1.187,03
Summe 1.626,84
Dem Mandanten (Kläger) wurde Ratenzahlung für PKH gewährt.
Jetzt haben wir einen Beschluss vom Gericht erhalten.
"Die dem RA aus der Staatskasse zu gewährende weitere Vergütung gemäß § 50 RVG wird festgesetzt auf 1.251,91 €.
Der Kläger hat die innerhalb der PKH festgesetzten maximalen 48 Monatsraten vollständig gezahlt. Der innerhalb dieser 48 Raten auf die weitere Vergütung entfallende Betrag kann somit festgesetzt und ausgezahlt werden."
Nun die Frage: Was muss ich tun?
Habe so einen Fall das erste Mal auf den Tisch und bin nicht wirklich schlau geworden, weil ich einfach nicht auf diese Zahlen komme
Laut meiner Rechnung wären PKH 1.353,63 € gewesen und Regelvergütung 2.814,35 €. Die Differenz beträgt dann 1.460,72 €.
Würde mich über Hilfe schrecklich freuen.
ich habe folgendes Problem:
Streitwert wurde festgesetzt auf etwas mehr als 33.000,00 €.
Die ehemalige Mitarbeiterin der Kanzlei hat PKH damals (07.2014) zu gering berechnet
VG - 508,30
TG - 469,20
PTKD - 20,00
USt 189,53
= 1.187,03
Einen Monat später wurde die Festsetzung der Differenzvergütung beantragt
VG - 1.219,00 (auch hier fehlerhaft, wären 1.219,40 €, aber die 0,40 € ignoriere ich jetzt mal)
TG - 1.125,60
PTKD - 20,00
USt - 449,27
Zwischensumme - 2.813,87
abzüglich bereits beantragter PKH - -1.187,03
Summe 1.626,84
Dem Mandanten (Kläger) wurde Ratenzahlung für PKH gewährt.
Jetzt haben wir einen Beschluss vom Gericht erhalten.
"Die dem RA aus der Staatskasse zu gewährende weitere Vergütung gemäß § 50 RVG wird festgesetzt auf 1.251,91 €.
Der Kläger hat die innerhalb der PKH festgesetzten maximalen 48 Monatsraten vollständig gezahlt. Der innerhalb dieser 48 Raten auf die weitere Vergütung entfallende Betrag kann somit festgesetzt und ausgezahlt werden."
Nun die Frage: Was muss ich tun?
Habe so einen Fall das erste Mal auf den Tisch und bin nicht wirklich schlau geworden, weil ich einfach nicht auf diese Zahlen komme
Laut meiner Rechnung wären PKH 1.353,63 € gewesen und Regelvergütung 2.814,35 €. Die Differenz beträgt dann 1.460,72 €.
Würde mich über Hilfe schrecklich freuen.