Unentgeltliche Beiordnung PKH
Verfasst: 29.03.2019, 15:30
Hallo,
in dieser Angelegenheit komme ich im Moment nicht weiter. Hab schon etliche Rechtsprechungen bei Juris durchforstet, aber nichts gefunden.
Das Verfahren befindet sich bereits in der Berufung. Haben auch in der I. Instanz PKH bekommen. Nun in der Berufung auch PKH beantragt. Jetzt kommt der PKH Beschluss für die II. Instanz und dieser enthält:
"wird dem Kläger PKH für das Berufungsverfahren bewilligt. Zugleich wird Anwaltskanzlei .. zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Recht in dieser Instanz beigeordnet."
Was heißt das nun für uns? Können wir unsere Gebühren nicht gegenüber der Staatskasse abrechnen? Kann man dagegen vorgehen?
Danke schon mal.
LG
in dieser Angelegenheit komme ich im Moment nicht weiter. Hab schon etliche Rechtsprechungen bei Juris durchforstet, aber nichts gefunden.
Das Verfahren befindet sich bereits in der Berufung. Haben auch in der I. Instanz PKH bekommen. Nun in der Berufung auch PKH beantragt. Jetzt kommt der PKH Beschluss für die II. Instanz und dieser enthält:
"wird dem Kläger PKH für das Berufungsverfahren bewilligt. Zugleich wird Anwaltskanzlei .. zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Recht in dieser Instanz beigeordnet."
Was heißt das nun für uns? Können wir unsere Gebühren nicht gegenüber der Staatskasse abrechnen? Kann man dagegen vorgehen?
Danke schon mal.
LG