Guten Mittag!
ich habe hier etwas Abenteuerliches auf dem tisch, wozu ich eure Meinung benötige.
In einer FamfG Sache hatten wir 2015 VKH erhalten und abgerechnet.
2 Jahre später wurde unter dem gleichen gerichtlichen Az. die Klausel nach § 89 FamFG ergänzt und sofort im Anschluss
von der Gegenseite das Verfahren bzgl. der Verhängung einer Ordnungsstrafe gegen unseren mandanten eingeleitet.
Allein dieses Verfahren dauerte 5 Monate und war ca. 150 Seiten stark.
Es endete durch Rücknahme der beidseitigen Anträge im Vergleich (Einigkeit, dass der ursprünglich getroffene vergleich weiter bestehen soll)
Auch in diesem Verfahren hatten wir VKH beantragt und bekommen (..die in dem Verfahren bewilligte VKH wird auf das Ordnungsgeldverfahren erstreckt).
Einen Streitwertfestsetzungsbeschluss gab es im Ordnungsverfahren nicht.
Nach Abschluss haben wir abgerechnet aus einem GG iHv 3000€ (genau wie im ersten Verfahren) und die Vergütung auch in 05/2018 augezahlt erhalten.
Nun, nach weiteren 8 Monaten rückt das AG an und teilt mit, dass wir doppelt vergütet worden seien und fordert die 2te Vergütung komplett zurück.
Ich bin mir überhaupt nicht sicher, wie man damit nun umgeht......habt ihr vielleicht einen Tipp?
Doppelte VKH erhalten - Rückzahlung
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Das Ordnungsgeldverfahren ist mE eine eigene Angelegenheit nach § 18 RVG.
Siehe auch hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 48909.html
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 48909.html