VKH Abrechnung bei Vergleichsmehrwert
Verfasst: 26.02.2019, 16:14
Hallo!
Ich brauch mal wieder eure HIlfe:
Es geht um eine VKH-Abrechnung in einem Scheidungsverfahren. Das Verfahren über den Kindes- und Trennungsunterhalt wurde abgetrennt.
Ich habe folgende Streitwerte im Scheidungsverfahren:
1. Für das Verfahren 31.134 € (betr. Ehesache, VA, Kindesunterhalt)
2. Für den Vergleich auf 51.640,00 € (betr. Trennungsunterhalt Ehegatte)
Der Vergleich regelt, dass sämtliche im Trennungsunterhaltsverfahren geltend gemachten Asprüche abgegolten und erledigt sind und dass dieses Verfahren für erledigt erklärt wird.
Das Verfahren wegen Unterhalt wurde zuvor abgetrennt, der SW wurde dort auf 63.684,00 € (= Summe Kindes- u. Ehegattenunterhalt; 12.044 € + 51.640 €) festgesetzt.
Was mach ich denn jetzt?
Mein Vorschlag:
Gegenstandswert: 94.818,00 € (Summe Verfahrenswerte)
Verfahrensgebühr § 49, Nr. 3100 VV RVG 1,3 581,10 €
Terminsgebühr § 49, Nr. 3104 VV RVG 1,2 536,40 €
Gegenstandswert: 51.640,00 € (Wert für Vergleich)
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 49 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1,0 447,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.564,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.584,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 301,06 €
zu zahlender Betrag 1.885,56 €
Oder macht man hier getrennte VKH-Abrechnungen?
Ich hoffe ihr könnt mir beim Entwirren helfen, ich weiß momentan einfach nicht weiter.
Ich brauch mal wieder eure HIlfe:
Es geht um eine VKH-Abrechnung in einem Scheidungsverfahren. Das Verfahren über den Kindes- und Trennungsunterhalt wurde abgetrennt.
Ich habe folgende Streitwerte im Scheidungsverfahren:
1. Für das Verfahren 31.134 € (betr. Ehesache, VA, Kindesunterhalt)
2. Für den Vergleich auf 51.640,00 € (betr. Trennungsunterhalt Ehegatte)
Der Vergleich regelt, dass sämtliche im Trennungsunterhaltsverfahren geltend gemachten Asprüche abgegolten und erledigt sind und dass dieses Verfahren für erledigt erklärt wird.
Das Verfahren wegen Unterhalt wurde zuvor abgetrennt, der SW wurde dort auf 63.684,00 € (= Summe Kindes- u. Ehegattenunterhalt; 12.044 € + 51.640 €) festgesetzt.
Was mach ich denn jetzt?
Mein Vorschlag:
Gegenstandswert: 94.818,00 € (Summe Verfahrenswerte)
Verfahrensgebühr § 49, Nr. 3100 VV RVG 1,3 581,10 €
Terminsgebühr § 49, Nr. 3104 VV RVG 1,2 536,40 €
Gegenstandswert: 51.640,00 € (Wert für Vergleich)
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 49 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1,0 447,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.564,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.584,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 301,06 €
zu zahlender Betrag 1.885,56 €
Oder macht man hier getrennte VKH-Abrechnungen?
Ich hoffe ihr könnt mir beim Entwirren helfen, ich weiß momentan einfach nicht weiter.