PKH mit Ratenzahlung bereits über 4 Jahre
Verfasst: 21.02.2019, 12:18
Hallo, ich wollte mich mal kurz bei euch vergewissern. Wenn PKH mit Ratenzahlung bewiligt wird muss man ja eigentlich 48 Monate Raten zahlen.
Das Verfahren ist noch nicht beendet und unser Mandant zahlt nun seit über 4 Jahren die PKH Raten. Dazu habe ich jetzt folgendes gefunden:
Entscheidend dafür, wann die vier Jahre vorbei sind und die Restschuld erlassen wird, ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH. Vielmehr ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss oder das sonstige Ende des Rechtsstreites entscheidend.
Das heißt jetzt, unser Mandant muss solange die Raten zahlen, solange der Prozess dauert? Und wenn das Verfahren mal irgendwann beendet ist und noch eine Restschuld besteht, müsste er quasi nochmal 48 Monate die Raten zahlen?
Das Verfahren ist noch nicht beendet und unser Mandant zahlt nun seit über 4 Jahren die PKH Raten. Dazu habe ich jetzt folgendes gefunden:
Entscheidend dafür, wann die vier Jahre vorbei sind und die Restschuld erlassen wird, ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH. Vielmehr ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss oder das sonstige Ende des Rechtsstreites entscheidend.
Das heißt jetzt, unser Mandant muss solange die Raten zahlen, solange der Prozess dauert? Und wenn das Verfahren mal irgendwann beendet ist und noch eine Restschuld besteht, müsste er quasi nochmal 48 Monate die Raten zahlen?