Hallo, ich wollte mich mal kurz bei euch vergewissern. Wenn PKH mit Ratenzahlung bewiligt wird muss man ja eigentlich 48 Monate Raten zahlen.
Das Verfahren ist noch nicht beendet und unser Mandant zahlt nun seit über 4 Jahren die PKH Raten. Dazu habe ich jetzt folgendes gefunden:
Entscheidend dafür, wann die vier Jahre vorbei sind und die Restschuld erlassen wird, ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH. Vielmehr ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss oder das sonstige Ende des Rechtsstreites entscheidend.
Das heißt jetzt, unser Mandant muss solange die Raten zahlen, solange der Prozess dauert? Und wenn das Verfahren mal irgendwann beendet ist und noch eine Restschuld besteht, müsste er quasi nochmal 48 Monate die Raten zahlen?
PKH mit Ratenzahlung bereits über 4 Jahre
- Adora Belle
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Wo hast Du das denn gelesen? Das scheint mir eher den Überprüfungszeitraum von 4 Jahren zu betreffen. Dieser beginnt erst mit Abschluss des Verfahrens. §115 Abs.2 Satz 4 ZPO ist da nämlich eigentlich eindeutig: Unabhängig von der Zahl der Rechtszüge sind höchstens 48 Monatsraten aufzubringen.
- Muschel
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48 Monatsraten sind höchstens aufzubringen wenn es um die Überprüfung geht, also nach Verfahrensabschluss.
Wenn jetzt aber im laufenden Verfahren schon PKH Raten zu zahlen sind, wielange muss denn die Partei die Raten zahlen? Weitere 48 Monate nach Verfahrensende?
Wenn jetzt aber im laufenden Verfahren schon PKH Raten zu zahlen sind, wielange muss denn die Partei die Raten zahlen? Weitere 48 Monate nach Verfahrensende?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Anahid
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Die Partei muss insgesamt nur 48 Monatsraten zahlen, ob nun während oder vor dem Verfahren. Wenn Du Dir sicher sein willst, dann beantrage doch, festzustellen, dass Dein Mandant keine weiteren Raten zu erbringen hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.