VKH-Abrechnung nach Mandatskündigung
Verfasst: 19.02.2019, 14:49
Moin moin,
wir haben in einer simplen Scheidungssache die Ehefrau vertreten. Nur Scheidung, keine Folgesachen außer VA. Mandantin bekommt ratenfreie VKH inkl. unserer Beiordnung.
Am 21.02.2019 sollte Termin vor dem FamG sein.
Heute flattert eine anwaltliche Kündigung ins Haus.
Anlass: keiner der hier bekannt ist, keine Haftung etc. einfach aus heiterem Himmel.
Fragen nun (ich soll die VKH Abrechnung erstellen...)
Wurde hier auch bereits eine Terminsgebühr verdient?
Muss ich die Gegenstandswertsfestsetzung abwarten?
Muss man generell erst die Entpflichtung abwarten?
wir haben in einer simplen Scheidungssache die Ehefrau vertreten. Nur Scheidung, keine Folgesachen außer VA. Mandantin bekommt ratenfreie VKH inkl. unserer Beiordnung.
Am 21.02.2019 sollte Termin vor dem FamG sein.
Heute flattert eine anwaltliche Kündigung ins Haus.
Anlass: keiner der hier bekannt ist, keine Haftung etc. einfach aus heiterem Himmel.
Fragen nun (ich soll die VKH Abrechnung erstellen...)
Wurde hier auch bereits eine Terminsgebühr verdient?
Muss ich die Gegenstandswertsfestsetzung abwarten?
Muss man generell erst die Entpflichtung abwarten?