BerH gewährt, PKH zurückgewiesen
Verfasst: 13.02.2019, 13:36
Wir haben in 2 Familiensachen (Sorgerecht und Umgang) jeweils erst BerH (nur Beratung) beantragt und diese auch bewilligt und ausgezahlt bekommen.
Im Nachgang haben wir dann entsprechende Anträge beim AG gestellt und VKH beantragt. VKH wurde allerdings zurückgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Die Anträge wurden nicht von der VKH-Bewilligung abhängig gemacht.
Wenn ich jetzt gegenüber dem Mandant die Verfahrensgebühr Nr. 3100 abrechne, muss ich da die BerH anrechnen?
Im Nachgang haben wir dann entsprechende Anträge beim AG gestellt und VKH beantragt. VKH wurde allerdings zurückgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Die Anträge wurden nicht von der VKH-Bewilligung abhängig gemacht.
Wenn ich jetzt gegenüber dem Mandant die Verfahrensgebühr Nr. 3100 abrechne, muss ich da die BerH anrechnen?