BerH gewährt, PKH zurückgewiesen

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Anja S.
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#1

13.02.2019, 13:36

Wir haben in 2 Familiensachen (Sorgerecht und Umgang) jeweils erst BerH (nur Beratung) beantragt und diese auch bewilligt und ausgezahlt bekommen.
Im Nachgang haben wir dann entsprechende Anträge beim AG gestellt und VKH beantragt. VKH wurde allerdings zurückgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Die Anträge wurden nicht von der VKH-Bewilligung abhängig gemacht.

Wenn ich jetzt gegenüber dem Mandant die Verfahrensgebühr Nr. 3100 abrechne, muss ich da die BerH anrechnen?
Feldhamster
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#2

13.02.2019, 13:51

Ja, die Anrechnung hat grundsätzlich zu erfolgen.
Zumal du ja auch bedenken musst, dass bei der Bewilligung von VKH die Staatskasse die Anwaltsgebühren ja nur darlehensweise übernimmt und der Mandant während des Überprüfungszeitraums diese ggf. an die Staatskasse zurückzahlen muss. Dann zahlt er im Endeffekt auch nur die Verfahrensgebühr abzüglich der angerechneten Beratungshilfe zurück.
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