PKH-Abrechnung bei Vergleich
Verfasst: 08.02.2019, 17:01
Hallo liebe Mitforisten,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben vor Gericht einen Vergleich geschlossen mit Quotelung, wonach der Kläger 30 % der Kosten trägt und wir (Beklagte) 70 % der Kosten.
Beide Parteien haben PKH jeweils mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Die Klägerseite hat nun Antrag auf Festsetzung der Kosten und des Differenzbetrages zur Regelvergütung nach § 126 ZPO gestellt.
Wir wollen nun ebenfalls Antrag auf Festsetzung der PKH-Gebühren und des Differenzbetrages zu den Wahlgebühren stellen.
Mein Frage: Sollte dies zur Gänze oder bzgl. des Differenzbetrages ebenfalls nach § 126 ZPO auf eigenen Namen erfolgen?
Besteht dann nicht die Gefahr der Aufrechnung durch die Gegenseite?
Ich gehe davon aus, dass beide Parteien mehr oder weniger zahlungsunfähig sind, so dass es im Grunde genommen nur um die jeweilige Erstattung der Anwaltskosten durch die Staatskasse geht.
Ich will jedoch nicht in eine Regressfalle tappen oder mich mit meinem Antrag total blamieren. Für eine Antwort wäre ich Euch sehr, sehr dankbar!
LG und schönes Wochenende
Benny
ich habe folgendes Problem:
Wir haben vor Gericht einen Vergleich geschlossen mit Quotelung, wonach der Kläger 30 % der Kosten trägt und wir (Beklagte) 70 % der Kosten.
Beide Parteien haben PKH jeweils mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Die Klägerseite hat nun Antrag auf Festsetzung der Kosten und des Differenzbetrages zur Regelvergütung nach § 126 ZPO gestellt.
Wir wollen nun ebenfalls Antrag auf Festsetzung der PKH-Gebühren und des Differenzbetrages zu den Wahlgebühren stellen.
Mein Frage: Sollte dies zur Gänze oder bzgl. des Differenzbetrages ebenfalls nach § 126 ZPO auf eigenen Namen erfolgen?
Besteht dann nicht die Gefahr der Aufrechnung durch die Gegenseite?
Ich gehe davon aus, dass beide Parteien mehr oder weniger zahlungsunfähig sind, so dass es im Grunde genommen nur um die jeweilige Erstattung der Anwaltskosten durch die Staatskasse geht.
Ich will jedoch nicht in eine Regressfalle tappen oder mich mit meinem Antrag total blamieren. Für eine Antwort wäre ich Euch sehr, sehr dankbar!
LG und schönes Wochenende
Benny