Dafür hast du eine Garantie dass gezahlt wird, hat man beim. Mdt ja nicht immer, bis 5000€ ist das Geld das gleiche, und wieso mehr Arbeit? Wegen dem einen Formular?
Rechtsprechung zur Bewilligung von PKH
- paralegal6
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Mehr Arbeit, da man zum einen häufig hinter den Unterlagen für das Formular her rennen muss, wir in fast der Hälfte der Fälle uns sogar mit den Mandanten hinsetzen und das Formular mit ihm zusammen ausfüllen müssen und dann noch 4 Jahre die Überprüfung über den RA laufen muss, weil der BGH und zahlreiche andere Gerichte das so entschieden haben.
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Schön wäre es, wenn man nur das Formular weiterleiten muss. Aber meist ist es so, dass das Formular unvollständig oder falsch ausgefüllt wurde. Oder man, wie Feldhamster sagte, man das Formular zusammen durchgehen muss. Die Unterlagen kopieren und dann natürlich auch im Überprüfungsverfahren tätig werden muss.paralegal6 hat geschrieben: ↑07.02.2019, 21:09
Dafür hast du eine Garantie dass gezahlt wird, hat man beim. Mdt ja nicht immer, bis 5000€ ist das Geld das gleiche, und wieso mehr Arbeit? Wegen dem einen Formular?
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Wenn die Vollmacht nur auf die Vertretung im Prozess eingeschränkt wird bzw. ausdrücklich geregelt ist, dass sie sich nicht auf das PKH-Prüfungsverfahren bezieht, sind die Anwälte raus. Sie müssen dann lediglich bei einer Anfrage des Gerichts nachweisen, dass der Mandant das per Unterschrift bestätigt hat.Feldhamster hat geschrieben: ↑07.02.2019, 21:32Mehr Arbeit, da man zum einen häufig hinter den Unterlagen für das Formular her rennen muss, wir in fast der Hälfte der Fälle uns sogar mit den Mandanten hinsetzen und das Formular mit ihm zusammen ausfüllen müssen und dann noch 4 Jahre die Überprüfung über den RA laufen muss, weil der BGH und zahlreiche andere Gerichte das so entschieden haben.
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Unterlagen werden bei uns nicht kopiert. Der Mandant bekommt mit dem Formular den Hinweis, daß er Kopien bringen muß oder die Originale gehen zum Gericht, für Verlust übernehmen wir keine Haftung. Über das Formular gucke ich immer drüber, wenn es gravierende Sachen sind, wird das mit dem Mandant geklärt, wenn offensichtlich alles soweit ok ist, geht es zum Gericht. In ganz wenigen Ausnahmefällen, rechnen wir selber durch, ob PKH/VKH bewilligt wird mit oder ohne Rate.Tigerle hat geschrieben: ↑08.02.2019, 17:44Schön wäre es, wenn man nur das Formular weiterleiten muss. Aber meist ist es so, dass das Formular unvollständig oder falsch ausgefüllt wurde. Oder man, wie Feldhamster sagte, man das Formular zusammen durchgehen muss. Die Unterlagen kopieren und dann natürlich auch im Überprüfungsverfahren tätig werden muss.paralegal6 hat geschrieben: ↑07.02.2019, 21:09
Dafür hast du eine Garantie dass gezahlt wird, hat man beim. Mdt ja nicht immer, bis 5000€ ist das Geld das gleiche, und wieso mehr Arbeit? Wegen dem einen Formular?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Du kannst mit in die Vollmacht aufnehmen, dass sich diese nicht auf das Überprüfungsverfahren erstreckt.Feldhamster hat geschrieben: ↑07.02.2019, 21:32Mehr Arbeit, da man zum einen häufig hinter den Unterlagen für das Formular her rennen muss, wir in fast der Hälfte der Fälle uns sogar mit den Mandanten hinsetzen und das Formular mit ihm zusammen ausfüllen müssen und dann noch 4 Jahre die Überprüfung über den RA laufen muss, weil der BGH und zahlreiche andere Gerichte das so entschieden haben.
Wenn ich dem Mandant sage, wenn er das nicht einreicht muss er selber zahlen kommen die meist aus dem Quark
Ich erkläre zum Formular mal was, aber ausfüllen müssen sie es selbst
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Und die Gerichte beachten das dann, dass die Vollmacht nicht fürs Überprüfungsverfahren gilt? Wir haben zwar zusätzlich noch eine Checkliste für die Mdt. erstellt, aber das liest sich kein Mensch durch. Ausfüllen müssen Sie ja auch selbst, aber wenn sie der deutschen Sprache nicht so mächtig sind (und selbst wenn doch), wird nicht alles ordnungsgemäß ausgefüllt. Da sind keine Kinder angegeben, aber hinten steht dann, dass man Kindergeld bezieht etc. Man könnte echt ein Buch schreibenparalegal6 hat geschrieben: ↑09.02.2019, 11:09
Du kannst mit in die Vollmacht aufnehmen, dass sich diese nicht auf das Überprüfungsverfahren erstreckt.
Wenn ich dem Mandant sage, wenn er das nicht einreicht muss er selber zahlen kommen die meist aus dem Quark
Ich erkläre zum Formular mal was, aber ausfüllen müssen sie es selbst
Das wäre noch eine Idee mit dem Hinweis, das werde ich mal vorbringen. Wir rechnen aber auch nicht durch, ob es bewilligt wird oder nicht.Sonny hat geschrieben: Unterlagen werden bei uns nicht kopiert. Der Mandant bekommt mit dem Formular den Hinweis, daß er Kopien bringen muß oder die Originale gehen zum Gericht, für Verlust übernehmen wir keine Haftung. Über das Formular gucke ich immer drüber, wenn es gravierende Sachen sind, wird das mit dem Mandant geklärt, wenn offensichtlich alles soweit ok ist, geht es zum Gericht. In ganz wenigen Ausnahmefällen, rechnen wir selber durch, ob PKH/VKH bewilligt wird mit oder ohne Rate.
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Bezüglich der Möglichkeit der Beschränkung der Vollmacht hatte ich hier auch mal gefragt, die Ansichten waren unterschiedlich:
viewtopic.php?f=99&t=88127
Ich habe es meiner Chefin vorgeschlagen, mit der Beschränkung auszuprobieren, aber sie wollte nicht...
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Ich habe es meiner Chefin vorgeschlagen, mit der Beschränkung auszuprobieren, aber sie wollte nicht...
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Ich habe den Passus seitdem in meine Vollmacht aufgenommen, allerdings ist das ja noch nicht so lange her, dass ich schon Ergebnisse berichten könnte.