PKH Vergleich Quotelung
Verfasst: 02.02.2019, 22:43
Hallo, ich bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen. Die Sache lässt mich einfach auch am WE nicht los... Ich habe schon seit Tagen versucht mich schlau zu lesen. Aber ich versteh's einfach nicht.
Wir vertreten die Beklagte. Sie hat PKH ohne Raten. Streitwert 360 € (Mieterhöhung). Beweisbeschluss mit Sachverständigengutachten. Danach schlug das Gericht einen Vergleich vor, der auch protokolliert wurde unter anderem mit Kostenquote 55 % Kläger und 45 % Beklagte. Von beiden Seiten wurde Kostenausgleichsantrag gestellt. Jetzt KFB vom Gericht. Der besagt, dass unsere Mandatin, also die BK noch ca. 1000 € an die Gegenseite zahlen soll. Die Summe ist wohl schon richtig, da hier die SV-Kosten als Gerichtskosten saftig zu Buche schlagen mit 45 %. Zum einen versteh ich aber nicht ganz, weshalb die Mandantin das nicht über PKH abgedeckt bekommt. Ja, Übernahmeschuldner, § 31 GKG, hab ich schon einiges zu gelesen. Es wurde leider nicht protokolliert, dass die Kostenregelung der zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht. Aber das Gericht hat den Vergleich so vorgeschlagen!! Gilt dann trotzdem "Pech gehabt"?? Und was ich leider gar nicht auf die Reihe kriege. Die Anwaltskosten sind da auch mit reingewurstelt. Chefin hat hier bisher noch kein Geld gesehen. Eigentlich müsste die Gegenseite doch 55 % zahlen und die anderen 45 % der Staat?! Aber nach KFB zahlt am Ende nur die Mandantin an die Gegenseite. Und woher bekommt Chefin Geld? Ich komm einfach nicht mit. Chefin hat auch kein Plan....
Hoffe einer von euch Lieben kann mir helfen.
Wir vertreten die Beklagte. Sie hat PKH ohne Raten. Streitwert 360 € (Mieterhöhung). Beweisbeschluss mit Sachverständigengutachten. Danach schlug das Gericht einen Vergleich vor, der auch protokolliert wurde unter anderem mit Kostenquote 55 % Kläger und 45 % Beklagte. Von beiden Seiten wurde Kostenausgleichsantrag gestellt. Jetzt KFB vom Gericht. Der besagt, dass unsere Mandatin, also die BK noch ca. 1000 € an die Gegenseite zahlen soll. Die Summe ist wohl schon richtig, da hier die SV-Kosten als Gerichtskosten saftig zu Buche schlagen mit 45 %. Zum einen versteh ich aber nicht ganz, weshalb die Mandantin das nicht über PKH abgedeckt bekommt. Ja, Übernahmeschuldner, § 31 GKG, hab ich schon einiges zu gelesen. Es wurde leider nicht protokolliert, dass die Kostenregelung der zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht. Aber das Gericht hat den Vergleich so vorgeschlagen!! Gilt dann trotzdem "Pech gehabt"?? Und was ich leider gar nicht auf die Reihe kriege. Die Anwaltskosten sind da auch mit reingewurstelt. Chefin hat hier bisher noch kein Geld gesehen. Eigentlich müsste die Gegenseite doch 55 % zahlen und die anderen 45 % der Staat?! Aber nach KFB zahlt am Ende nur die Mandantin an die Gegenseite. Und woher bekommt Chefin Geld? Ich komm einfach nicht mit. Chefin hat auch kein Plan....
Hoffe einer von euch Lieben kann mir helfen.