Vergleich zwei Verfahren, aber nur PKH für eines
Verfasst: 23.01.2019, 14:36
Hallo Ihr Lieben,
wir haben eine Mandantin die 9 Monate (!) nach ihrer Kündigung selbst Klage 1 auf Bestandsschutz eingereicht hat und eine separate Klage 2 wegen Urlaubs- und Überstundenansprüchen.
Jetzt ist sie zu uns gekommen und wir haben PKH für das zweite Verfahren (wegen Urlaub u.a.) beantragt und bewilligt bekommen.
Nachdem PKH bezüglich des Bestandsschutz nach Ablauf der Dreiwochenfrist nicht bewilligt wird und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, haben wir in dem Verfahren 2 einen Vergleich geschlossen, in dem auch das Verfahren 1 (Bestandsschutz) mit erledigt wird.
Jetzt habe ich einen Streitwertbeschluss wie folgt:
Für das Verfahren 2 mit bewilligter PKH (Urlaub u.a) Streitwert für das Verfahren 4.694,00 €, für das mit erledigte ohne PKH Streitwert 5.400,00 €, Gegenstandswert für den Vergleich 11.894,00 €.
Ich bin mir nun bei der Abrechnung nicht ganz sicher und würde es so machen:
1,3 VF aus 4.694,00 €
1,3 TG aus 11.894 € (Vergleich wurde im Termin geschlossen)
1,0 EG aus 11.894,00 €.
Hätten wir für das Bestandsschutzverfahren auch PKH bewilligt bekommen, würde ich in dem Verfahren noch eine 1,3 VF aus 5.400,00 € abrechnen.
Wäre meine Abrechnung so korrekt?
Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Tag
LG Samislein
wir haben eine Mandantin die 9 Monate (!) nach ihrer Kündigung selbst Klage 1 auf Bestandsschutz eingereicht hat und eine separate Klage 2 wegen Urlaubs- und Überstundenansprüchen.
Jetzt ist sie zu uns gekommen und wir haben PKH für das zweite Verfahren (wegen Urlaub u.a.) beantragt und bewilligt bekommen.
Nachdem PKH bezüglich des Bestandsschutz nach Ablauf der Dreiwochenfrist nicht bewilligt wird und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, haben wir in dem Verfahren 2 einen Vergleich geschlossen, in dem auch das Verfahren 1 (Bestandsschutz) mit erledigt wird.
Jetzt habe ich einen Streitwertbeschluss wie folgt:
Für das Verfahren 2 mit bewilligter PKH (Urlaub u.a) Streitwert für das Verfahren 4.694,00 €, für das mit erledigte ohne PKH Streitwert 5.400,00 €, Gegenstandswert für den Vergleich 11.894,00 €.
Ich bin mir nun bei der Abrechnung nicht ganz sicher und würde es so machen:
1,3 VF aus 4.694,00 €
1,3 TG aus 11.894 € (Vergleich wurde im Termin geschlossen)
1,0 EG aus 11.894,00 €.
Hätten wir für das Bestandsschutzverfahren auch PKH bewilligt bekommen, würde ich in dem Verfahren noch eine 1,3 VF aus 5.400,00 € abrechnen.
Wäre meine Abrechnung so korrekt?
Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Tag
LG Samislein