Re: Vergleich zwei Verfahren, aber nur PKH für eines
Verfasst: 24.01.2019, 10:17
Ok, dann hast du jedenfalls für jedes Verfahren eine eigene VG und TG nach den jeweiligen Streitwerten.
Mit der Einigungsgebühr kann ich dir nicht 100%ig weiterhelfen, da die Formulierung im Terminprotokoll etwas unglücklich ist.
Ich an deiner Stelle würde jetzt einfach zuerst die PKH-Rechnung bei Gericht einreichen mit der 1,3 VG und der 1,2 TG nach 4.694,00 € und der 1,0 EG nach 11.894,00 €. Warte ab, ob die Gebühren bezahlt werden. Im schlimmsten Fall kommt wegen der EG eine Monierung, dass nicht für den vollen Streitwert PKH bewilligt wurde.
In dem Verfahren ohne PKH muss der Mandantin die 1,3 VG und 1,2 TG nach 5.400,00 € in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommt noch die EG, wenn der Rechtspfleger bei der PKH-Festsetzung monieren sollte. Daher würde ich die Rechnung an die Mandantin zurückstellen, bis die PKH-Liquidation geklärt ist.
Mit der Einigungsgebühr kann ich dir nicht 100%ig weiterhelfen, da die Formulierung im Terminprotokoll etwas unglücklich ist.
Ich an deiner Stelle würde jetzt einfach zuerst die PKH-Rechnung bei Gericht einreichen mit der 1,3 VG und der 1,2 TG nach 4.694,00 € und der 1,0 EG nach 11.894,00 €. Warte ab, ob die Gebühren bezahlt werden. Im schlimmsten Fall kommt wegen der EG eine Monierung, dass nicht für den vollen Streitwert PKH bewilligt wurde.
In dem Verfahren ohne PKH muss der Mandantin die 1,3 VG und 1,2 TG nach 5.400,00 € in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommt noch die EG, wenn der Rechtspfleger bei der PKH-Festsetzung monieren sollte. Daher würde ich die Rechnung an die Mandantin zurückstellen, bis die PKH-Liquidation geklärt ist.