Vergleich zwei Verfahren, aber nur PKH für eines

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#11

24.01.2019, 10:17

Ok, dann hast du jedenfalls für jedes Verfahren eine eigene VG und TG nach den jeweiligen Streitwerten.

Mit der Einigungsgebühr kann ich dir nicht 100%ig weiterhelfen, da die Formulierung im Terminprotokoll etwas unglücklich ist.
Ich an deiner Stelle würde jetzt einfach zuerst die PKH-Rechnung bei Gericht einreichen mit der 1,3 VG und der 1,2 TG nach 4.694,00 € und der 1,0 EG nach 11.894,00 €. Warte ab, ob die Gebühren bezahlt werden. Im schlimmsten Fall kommt wegen der EG eine Monierung, dass nicht für den vollen Streitwert PKH bewilligt wurde.

In dem Verfahren ohne PKH muss der Mandantin die 1,3 VG und 1,2 TG nach 5.400,00 € in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommt noch die EG, wenn der Rechtspfleger bei der PKH-Festsetzung monieren sollte. Daher würde ich die Rechnung an die Mandantin zurückstellen, bis die PKH-Liquidation geklärt ist.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#12

24.01.2019, 13:26

Samsilein hat geschrieben:
23.01.2019, 15:28
Ich habe gerade im Protokoll gesehen, dass mein Chef nicht beantragt hat, die PKH auch auf den Vergleichsabschluss zu erstrecken....
Ich würde dann davon ausgehen, dass du die EG nur aus dem Streitwert des entsprechenden Verfahrens bekommst, vorausgesetzt, die PKH wurde auch für den Zeugnisanspruch bewilligt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#13

24.01.2019, 14:01

Ups, das war mein Fehler. Ich habe das Wort nicht überlesen :oops: .

Entschuldigung, Samsilein!!!

Ohne ausdrücklichen Antrag deines Chefs sehe ich dann auch - wie Liesel - Schwierigkeiten bei der EG nach dem Gesamtstreitwert. Wobei du es natürlich trotzdem probieren kannst. Im schlimmsten Fall kommt insoweit eine Monierung vom Rechtspfleger und die PKH-KR nach unten korrigieren, kann man dann immer noch.
Mangos
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 29.10.2018, 11:21
Beruf: Rechtswirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Magdeburg

#14

24.01.2019, 14:02

Falls der <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> vorliegt (habe 23. Auflage) findet man dort unter VV 1003, 1004 Rd. 74 eine Beispielrechnung, wie das abrechnet wird (kann ich gerne per PN schicken). Und dann muss die eine Abrechnung als PKH-Festsetzer ans Gericht und die andere an Mdt (Anrechnung dann nach Wahlanwaltsgebühren).
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#15

24.01.2019, 14:22

Vielen Dank! Ich probiere es jetzt einfach mit der EG aus den 11.894 € und warte ab, was passiert...

Liebe Mangos, bitte schicke mir doch diese Beispielrechnung als PN, Dankeschön :-)

Ich wünsche euch noch einen schönen Tag und schonmal ein erholsames Wochenende.
Antworten