Vergleich zwei Verfahren, aber nur PKH für eines

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.01.2019, 14:36

Hallo Ihr Lieben,

wir haben eine Mandantin die 9 Monate (!) nach ihrer Kündigung selbst Klage 1 auf Bestandsschutz eingereicht hat und eine separate Klage 2 wegen Urlaubs- und Überstundenansprüchen.

Jetzt ist sie zu uns gekommen und wir haben PKH für das zweite Verfahren (wegen Urlaub u.a.) beantragt und bewilligt bekommen.

Nachdem PKH bezüglich des Bestandsschutz nach Ablauf der Dreiwochenfrist nicht bewilligt wird und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, haben wir in dem Verfahren 2 einen Vergleich geschlossen, in dem auch das Verfahren 1 (Bestandsschutz) mit erledigt wird.

Jetzt habe ich einen Streitwertbeschluss wie folgt:

Für das Verfahren 2 mit bewilligter PKH (Urlaub u.a) Streitwert für das Verfahren 4.694,00 €, für das mit erledigte ohne PKH Streitwert 5.400,00 €, Gegenstandswert für den Vergleich 11.894,00 €.

Ich bin mir nun bei der Abrechnung nicht ganz sicher und würde es so machen:

1,3 VF aus 4.694,00 €
1,3 TG aus 11.894 € (Vergleich wurde im Termin geschlossen)
1,0 EG aus 11.894,00 €.

Hätten wir für das Bestandsschutzverfahren auch PKH bewilligt bekommen, würde ich in dem Verfahren noch eine 1,3 VF aus 5.400,00 € abrechnen.

Wäre meine Abrechnung so korrekt?

Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Tag

LG Samislein
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

23.01.2019, 15:03

Du musst doch aber trennen:
Das Verfahren, für welches PKH bewilligt worden ist, ist mit der Staatskasse abzurechnen und das Verfahren ohne PKH mit der Mandantin.
Gibt es für den Vergleich einen speziellen PKH-Ausspruch, wie z.B. PKH wird auch für den nachfolgenden Vergleich bewilligt?
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

23.01.2019, 15:09

Wir hatten noch ein Zeugnis eingefordert und beantragt, dass die PKH in Bezug auf den Vergleich auch auf den Zeugnisanspruch erstreckt wird.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#4

23.01.2019, 15:17

Das Zeugnis müsste doch in dem Streitwert 4.694,00 € mit drin sein.

Was ich meinte ist, wurde PKH ausdrücklich auch für den Vergleich bewilligt?
Immerhin hat der Vergleich einen bedeutend höheren Streitwert, da der Bestandschutz mit erledigt wurde, für den mangels Erfolgsaussichten keine PKH bewilligt worden ist bzw. werden konnte, wenn ich dich richtig verstehe.
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

23.01.2019, 15:22

Nein, leider nicht. Für den Vergleich wurde nicht ausdrücklich PKH bewilligt....
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

23.01.2019, 15:28

Ich habe gerade im Protokoll gesehen, dass mein Chef nicht beantragt hat, die PKH auch auf den Vergleichsabschluss zu erstrecken....

Jetzt weiß ich gar nicht mehr, wie ich das abrechnen muss mit der Staatskasse..
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

23.01.2019, 15:30

Der genaue Wortlaut ist:
"Der Klägerinvertreter beantragt die Prozesskostenhilfe in Bezug auf den nachfolgenden Vergleich auch auf den Zeugnisanspruch zu erstrecken."
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#8

23.01.2019, 15:32

Samsilein hat geschrieben:
23.01.2019, 15:30
Der genaue Wortlaut ist:
"Der Klägerinvertreter beantragt die Prozesskostenhilfe in Bezug auf den nachfolgenden Vergleich auch auf den Zeugnisanspruch zu erstrecken."
Beantragt hat dein Chef also die PKH. Steht in dem Protokoll auch was über eine Entscheidung des Gerichts über den Antrag?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#9

23.01.2019, 16:09

Und es ist ja noch zu klären, ob 2 TG nach den jeweiligen Einzelstreitwerten oder eine 1 TG nach dem Gesamtstreitwert.
Gab es für beide Verfahren eine Ladung?
Das Terminprotokoll, welches du vorliegen hast, ist das aus dem PKH-Verfahren? Oder gibt es noch ein Terminprotokoll aus dem Verfahren ohne PKH?
Wurden die Verfahren vom Gericht miteinander verbunden?
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#10

24.01.2019, 09:01

Guten Morgen Feldhamster,
das Terminprotokoll ist aus dem PKH Verfahren und ja, es gab für beide Verfahren eine Ladung.
In dem Gütetermin für beide Verfahren wurde ein dann widerruflicher Vergleich geschlossen, der nicht widerrufen wurde.

Liebe Grüße Samsilein
Antworten