Übergang auf Staatskasse
Verfasst: 22.01.2019, 21:30
Hallo Zusammen,
ich hab jetzt schon einige Zeit im Forum gesucht, aber leider nix entsprechendes gefunden oder falsch gesucht.
Ich bräuchte bitte Eure Hilfe bei folgendem Problem:
Kläger und Beklagter (wir) haben jeweils PHK ohne Ratenzahlung bekommen. Das Verfahren wurde durch Urteil entschieden, Kläger 13 % und Beklagter 87 %. Beide haben PKH-Abrechnung erstellt, KFA wurde von keinem der Parteien beantragt (keine Ahnung warum, haben die beiden Anwälte anscheinend so vereinbart). Jetzt ist eine Verfügung vom Gericht ergangen, in welcher eine Art KFB gemacht wurde, worin sich ergab, dass 500,52 Euro auf die Staatskasse übergegangen sind. Kurz danach hat unser Mandant eine Zahlungsaufforderung von der Staatskasse über diese 500,52 erhalten. Die Berechnung ist grundsätzlich in Ordnung. Kann die Staatskasse die 500 Euro von unserem Mandanten trotz PKH fordern? Ich denke schon, bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.
Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal
ich hab jetzt schon einige Zeit im Forum gesucht, aber leider nix entsprechendes gefunden oder falsch gesucht.
Ich bräuchte bitte Eure Hilfe bei folgendem Problem:
Kläger und Beklagter (wir) haben jeweils PHK ohne Ratenzahlung bekommen. Das Verfahren wurde durch Urteil entschieden, Kläger 13 % und Beklagter 87 %. Beide haben PKH-Abrechnung erstellt, KFA wurde von keinem der Parteien beantragt (keine Ahnung warum, haben die beiden Anwälte anscheinend so vereinbart). Jetzt ist eine Verfügung vom Gericht ergangen, in welcher eine Art KFB gemacht wurde, worin sich ergab, dass 500,52 Euro auf die Staatskasse übergegangen sind. Kurz danach hat unser Mandant eine Zahlungsaufforderung von der Staatskasse über diese 500,52 erhalten. Die Berechnung ist grundsätzlich in Ordnung. Kann die Staatskasse die 500 Euro von unserem Mandanten trotz PKH fordern? Ich denke schon, bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.
Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal