PKH + Kfa § 126
Verfasst: 21.01.2019, 15:56
Hallo liebe Kollegen,
ich habe gerade von einer Chefin einen alten Vorgang (Kindesunterhaltssache aus dem Jahr 2017) erhalten mit der Bitte, unsere Kosten nach § 126 ZPO festsetzen zu lassen. Da ich mit dem Vorgang nicht betraut bin, habe ich die Akte durchgesehen, Folgendes:
- Damals (27.04.2017) erging ein Teil-Anerkenntnis- und Endbeschluss, wonach u.a. der Gegenseite (= Antragsteller) die Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.
- Unserer Mandantin (=Antragsgegner) wurde PKH bewilligt, diese wurde unter dem 11.05.2017 abgerechnet und auch an uns überwiesen.
Was ich jetzt nicht verstehe: Warum ich einen KfA nach § 126 machen soll, wenn uns die PKH-Gebühren bereits vor 1,5 Jahren überwiesen wurden.
Oder geht dies wirklich? Weiß das jemand?
ich habe gerade von einer Chefin einen alten Vorgang (Kindesunterhaltssache aus dem Jahr 2017) erhalten mit der Bitte, unsere Kosten nach § 126 ZPO festsetzen zu lassen. Da ich mit dem Vorgang nicht betraut bin, habe ich die Akte durchgesehen, Folgendes:
- Damals (27.04.2017) erging ein Teil-Anerkenntnis- und Endbeschluss, wonach u.a. der Gegenseite (= Antragsteller) die Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.
- Unserer Mandantin (=Antragsgegner) wurde PKH bewilligt, diese wurde unter dem 11.05.2017 abgerechnet und auch an uns überwiesen.
Was ich jetzt nicht verstehe: Warum ich einen KfA nach § 126 machen soll, wenn uns die PKH-Gebühren bereits vor 1,5 Jahren überwiesen wurden.
Oder geht dies wirklich? Weiß das jemand?