PKH Arbeitslosengeldbescheid

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Falfalina
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#1

17.01.2019, 07:27

Guten Morgen :wink1

Wie mache ich es richtig?

Mandant wurde fristlos gekündigt und will dagegen klagen und PKH beantragen.

Er hat Arbeitslosengeld beantragt aber noch keinen Bescheid bekommen.

Seine Einnahmen können ja somit in dem Antrag nicht beziffert werden.

Soll der Antrag lieber nachgereicht werden oder soll er mit den vorhanden Daten mit der Klage eingereicht werden mit der Info, dass die fehlenden Daten und Unterlagen nachgereicht werden?

Danke und LG
Feldhamster
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#2

17.01.2019, 08:30

Wir reichen das Formular immer mit den vorhandenen Daten ein und schreiben z.B. bei dem Einkommen dazu: "bis ... (Datum), für die Zeit ab *** ALG beantragt, Bescheid liegt noch nicht vor, wird nachgereicht."

Hintergrund ist, dass zum einen das Gericht nur über einen PKH-Antrag entscheiden kann, dessen Angaben und Belege vollständig sind und zum anderen, dass der Mandant sowieso vom Gesetz her verpflichtet ist, jede Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse soweit sie mehr als 100 € monatlich beträgt unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.

Außerdem dürfte die Klagefrist eher ablaufen, als dass der ALG-Bescheid vorliegt. Hier bei uns ist die BA nämlich nicht so schnell....
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Falfalina
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#3

17.01.2019, 10:23

Das klingt super.

Vielen Dank
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