Änderung der VKH-Ratenhöhe nach Beschwerde -> ist der erste Beschluss unwirksam?

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Krissie
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#1

16.01.2019, 15:23

Hallo zusammen,

weil mir bei Gericht keiner weiterhelfen konnte und der Sachbearbeiter der Justizkasse nicht ans Telefon geht, schildere ich euch mal den Fall:

VKH bewilligt am 23.07.2018 mit Raten á 176,00 € ab 01.10.2018
Unserer sofortigen Beschwerde wurde abgeholfen.
VKH bewilligt am 02.11.2018 mit Raten á 38,00 € ab 01.01.2019

Nun tritt die Justizkasse mit der Forderung an den Mandanten heran, dass für den Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2018 drei Raten á 176,00 €, somit 528,00 €, ausstünden.

Bisher bin ich davon ausgegangen (und hatte bisher auch nie Probleme damit), dass der erste VKH-Beschluss hinfällig wird, wenn der Beschwerde abgeholfen und die Raten verringert werden.

Teilt ihr die Meinung der Justizkasse?

Viele Grüße
Kristina
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Adora Belle
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#2

16.01.2019, 15:37

Die Raten wurden aber nicht für die zurückliegenden Zeiträume abgeändert. Deshalb hat die JK aus meiner Sicht recht.
Krissie
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#3

16.01.2019, 16:12

Das kann ich schon ein Stück weit nachvollziehen.

Die erste Rate war mit 176,00 € relativ hoch, zumal ein zweites Verfahren läuft, in dem sie weitere 176,00 € zahlen soll. Die Mandantin ist finanziell nicht in der Lage, 352,00 € monatlich zu zahlen, weshalb auch die Beschwerde eingelegt wurde. Eine Zahlungsverpflichtung wurde zunächst nicht angegeben.

Also die Rate hat sich zurecht auf 38,00 € vermindert. Wie soll die Mandantin denn jetzt 2 x 352,00 € nachzahlen, wenn sie nachweislich kein Vermögen hat (oder nur so viel hat, dass es für die 38,00 € Rate reicht)?
Feldhamster
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#4

16.01.2019, 16:42

Warum wurde die Rate denn nicht für die Vergangenheit reduziert? Lagen für die Zeit evtl. die wirtschaftlichen Gegegebenheiten noch nicht vor?
Nach deinen Daten habt ihr so rechtzeitig Beschwerde eingelegt, dass die Bewilligung vom 02.11.2018 ab 01.01.2019 mir nicht nachvollziehbar ist, ohne die wirtschaftlichen Daten der Mandantin zu kennen.

Ansonsten fällt mir als praktische Lösung nur noch ein, direkt bei der Justizkasse einen Stundungs- oder RAtenzahlungsantrag bezüglich der 3x 352,00 (Oktober bis Dezember 2018) zu stellen mit der Begründung, dass die Mandantin nicht in der Lage ist, in einer Summe zu zahlen. Nachweise an die Justizkasse natürlich beifügen.
...
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#5

16.01.2019, 17:02

Es kommt darauf an was das Gericht beschlossen hat.
Die Abhilfe der Beschwerde sorgt eig. für die Aufhebung des vorherigen Beschlusses nach Maßgabe des neueres Beschlusses. Dafür wäre der Wortlaut des jeweiligen Tenors der Beschlüsse hilfreich.
Krissie
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#6

22.01.2019, 11:57

Ich empfinde es zwar immer noch als nicht adäquat und nicht nachvollziehbar, aber ich habe bei der Justizkasse um Ratenzahlung für die Mandantin gebeten.
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