PKH-Abrechnungsformular

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Mine75
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#1

14.01.2019, 16:34

Hallo zusammen,

folgende Frage quält mich ein bisschen...

Bis vor geraumer Zeit haben wir die PKH-Gebühren nicht über ein Formular bei AnNoText abgerechnet, sondern es machte sich ein "Schriftsatz" auf wie bei der normalen Kostenfestsetzung. Unter der Berechnung der PKH-Gebühren standen dann meine ich auch immer berechnet die Gebühren nach § 50 die dann mit beantragt werden konnten oder auch nicht (dann haben wir den Passus weggelöscht).

Jetzt gibt es ja dieses Formular und die Gebühren nach § 50 sind auch mit aufgeführt. Muss ich denn jetzt noch einen gesonderten KFA stellen oder ist das mit diesem Formular auch erledigt? Mich irritiert halt das der Differenzbetrag da mit aufgeführt ist, aber sonst nix zur Antragstellung steht.

Vielleicht weiß einer was ich meine und kann mir kurz eine Hilfestellung geben!

Dankeschöööön... :wink2
Feldhamster
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#2

15.01.2019, 09:42

Ich kenne nur das Formular, das von der Justiz als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wird. Darin sind sowohl PKH- als auch Regelbeträge einzutragen und damit sind beide Gebührensätze beantragt.
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paralegal6
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#3

15.01.2019, 10:18

§ 50 brauchst du ja nur, wenn eure Vergütung geringer war als die Regelvergütung und greift ja nur in dem Fall, dass der Schuldner Raten zahlen muss. Die kann man mit festsetzen lassen, allerdings habe ich hieraus noch nie Zahlungen erhalten. Ich habe es grds. über RAM gemacht, nicht als Schriftsatz, auch die "normale" Kostenfestsetzung, hier bei uns wird das auch akzeptiert, das Ausfüllen des PDF würde mir zu lange dauern. wofür willst du denn einen KFA stellen? meinst du den zur PKH? der 104 hat ja mit PKH nichts zu tun :kopfkratz
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