PKH - Vermögen, aber kein Einkommen

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
CeNedra
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 03.03.2017, 18:39
Beruf: RAin
Software: RA-Micro

#1

12.12.2018, 18:18

Huhu,

es ist zwar nicht mehr relevant, weil das Mandat beendet ist. Dennoch würde mich interessieren:

Wenn jemand nicht arbeitet, keinerlei Einkünfte hat und nur von seinem Vermögen lebt und noch ein paar Jahre bis zur Rente hat - wie ist das dann mit PKH?

Angenommen, das Vermögen würde genau 1000€ monatlich bis zur Rente in genau 3 Jahren betragen bei z.B. 500€ Miete pro Monat, also 36.000€ wären auf dem Bankkonto.

Müsste der Mandant dann - Schonvermögen 5000€ - die gesamten 31.000€ einsetzen, hätte dann nur noch 5000€ und keine Einkünfte und müsste für die 3 Jahre Sozialhilfe beantragen bzw. in diesem Fall EU-Rente, die nie beantragt wurde, weil Mandant lieber von dem Vermögen gelebt hat?

Danke für eure Antworten.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

12.12.2018, 18:27

Tja, §115 ZPO verweist hinsichtlich des Vermögens auf §90 SGB XII. Gibt sicher Rechtsprechung dazu.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

12.12.2018, 18:32

Sobald über 5000 Euro Vermögen da ist, gibt es in unserem Gerichtsbezirk keine PKH. Man muss das Vermögen einsetzen und wenn man gleichzeitig davon lebt und während der Rechtshängigkeit eines Verfahrens durch den Verbrauch des Vermögens unter 5000 Euro rutscht, dann kann man dann PKH beantragen. Bewilligung würde dann aber erst ab Zeitpunkt Antragstellung gelten, so dass zumindest die Verfahrensgebühr nicht mehr von der Staatskasse übernommen werden würde im Rahmen der PKH.
CeNedra
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 03.03.2017, 18:39
Beruf: RAin
Software: RA-Micro

#4

13.12.2018, 11:06

Die Frage ist ja, ob hier § 90 Abs. 3 SGB XII nicht zur Anwendung kommen könnte, wenn man nachweisen könnte, dass jeden Monat ein Betrag X verwendet wird und das vorhandene Restvermögen noch genau bis zur Rente reichen würde. Ob der Staat jetzt die PKH zahlt, oder in 1/2 Jahr dann Grundsicherung bis zur Rente, wäre doch egal.

Hab bei Haufe das hier gefunden:

"Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und 3 Satz 2) ausnahmsweise zu einem Ergebnis führen, das mit den Leitvorstellungen des SGB XII schlechthin unvereinbar ist. Dies ist der Fall, wenn der Vermögenseinsatz zu einem wirtschaftlichen Ausverkauf führt, der die Lebensgrundlage des Hilfebedürftigen nachhaltig beeinträchtigt. Dies wird sich nur in atypischen Fallkonstellationen bejahen lassen, weil die Regelvorschriften die typischen Lebenssachverhalte bereits erfassen und abschließend regeln (BVerwG, Urteil v. 26.1.1966, V C 88.64, Buchholz 11, Art. 6 GG Rz. 2 = BVerwGE 23 S. 149, 158 f.)."

Das wäre ja hier dann so ein "wirtschaftlicher Ausverkauf, der die Lebensgrundlage" entziehen würde. Oder bilde ich mir da nur was ein? :D
Kennt ihr das, wenn euch solche Sachen nicht loslassen? ^^
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

13.12.2018, 11:17

Die Entscheidung des BVerwG kenne ich nicht.
Ob man hier tatsächlich von einem wirtschaftlichen Ausverkauf sprechen könnte, weiß ich nicht.
Zumal mE auch zu beachten wäre, dass der Mandant wohl einen Anspruch auf EU-Rente haben konnte, diese aber nicht beantragt hat, weil er lieber von seinem Vermögen leben möchte (hast du oben geschrieben). Somit verzichtet der Mandant bewusst auf Sozialleistungen. Wenn ihm eine EU-Rente bewilligt werden würde, könnte er von seinem Vermögen länger leben.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2962
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

13.12.2018, 22:12

Warum arbeitet er /sie denn nicht? EU Rente bekommst du ja wg. Krankheit etc, hat er sich denn selbst krankenversichert? Das wäre doch ziemlich teuer. Rente geht auch nicht von heute auf morgen
Bild
CeNedra
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 03.03.2017, 18:39
Beruf: RAin
Software: RA-Micro

#7

14.12.2018, 11:46

Ich bin mir nicht ganz sicher, so genau haben wir dann nicht mehr drüber gesprochen, weil die Gegenseite gezahlt hat. Sie sitzt im Rollstuhl und meinte was von Schmerzpatientin. Vielleicht hats damals nicht ausgereicht für EU-Rente und sie hat sich entschieden, dann von ihrem Vermögen bis zur Rente zu leben und hat sich das genau ausgerechnet. Wenn dann da auf einmal 15000€ aus diesem Vermögen verschwinden (Vorschüsse wären so hoch gewesen), hätte ich auch Panik.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#8

14.12.2018, 12:41

Es gibt ja teilweise EU-Rente und vollständige EU-Rente, je nach dem, ob und ggf. für wie viele Stunden täglich man erwerbsfähig sein kann.
Klar, man hätte mit Hinweis auf diese BVerwG-Entscheidung einen PKH-Antrag stellen können, nur um im Rahmen des PKH-Prüfungsverfahrens eine Entscheidung zu der Frage zu kriegen. Aber das ist ja nun anscheinend nicht mehr möglich, da du schreibst, dass das Mandat beendet ist.
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#9

17.12.2018, 12:35

Also ich würde in dem Fall dazu tendieren, dass keine PKH-Berechtigung besteht. Es ja nun nicht so, dass der Mandantin in diesem Fall keinerlei "Einkommensalternativen" zur Verfügung stünden. Wenn sie die ihr zustehenden Gelder, egal ob EU-Rente, ALG I oder was auch immer, nicht beantragt, so ist dies ihr Problem. Anders sähe es meiner Meinung nach nur aus, wenn dem Mandanten ALG II unter Hinweis auf das einzusetzende Vermögen verweigert worden wäre.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten