PKH bei teilweisem Obsiegen
Verfasst: 06.11.2018, 08:56
Hallo,
ich habe hier eine Angelegenheit, in der unsere Mandantin (Klägerin) PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen hat.
Es gibt eine Kostenentscheidung:
I. Instanz Kläger 25%, Beklagte 75 %
II. Instanz Kläger 38 %, Beklagte 62 %
Es wurde für beide Instanzen ein KfA nach § 106 ZPO (Wahlanwaltsgebühren) gemacht. Die Beklagten haben alles gezahlt.
Jetzt habe ich die Sache auf den Tisch bekommen und mir stellt sich die Frage:
Kann ich die 25 % und die 38% noch als PKH gegenüber der Staatskasse geltend machen. und wenn ja, wie?
ich habe hier eine Angelegenheit, in der unsere Mandantin (Klägerin) PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen hat.
Es gibt eine Kostenentscheidung:
I. Instanz Kläger 25%, Beklagte 75 %
II. Instanz Kläger 38 %, Beklagte 62 %
Es wurde für beide Instanzen ein KfA nach § 106 ZPO (Wahlanwaltsgebühren) gemacht. Die Beklagten haben alles gezahlt.
Jetzt habe ich die Sache auf den Tisch bekommen und mir stellt sich die Frage:
Kann ich die 25 % und die 38% noch als PKH gegenüber der Staatskasse geltend machen. und wenn ja, wie?