Erstattung Fahrtkosten bei PKH

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Maija
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#1

23.10.2018, 11:29

Hallo zusammen,

ich kenn mich ehrlich gesagt mit der Erstattung von Fahrtkosten allgemein nicht so gut aus und habe auch auf die Schnelle nix passendes im Forum gefunden.

Es handelt sich um eine Familiensache und es wurde unserer Mandantin VKH ohne Raten bewilligt und mein Chef wurde "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen RA beigeordnet". Mandantin wohn in A, Gericht ist in A und unsere Kanzlei ist in B ca. 50 km einfach entfernt.

Ich hab jetzt die Fahrtkosten meines Chefs zum Termin bei der VKH-Abrechnung in Ansatz gebracht, weil ich das immer so mache, egal wie beigeordnet wurde. Nun schreibt das Gericht, dass die Fahrtkosten nicht festgesetzt werden können, weil die Beiordnung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen RA erfolgt ist.

Ich geh mal davon aus, dass das wohl so passt, bin mir aber nicht ganz sicher, da ich mit der Erstattung von Fahrtkosten totale Probleme habe.

Wäre für eine Antwort von Euch sehr dankbar!
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Feldhamster
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#2

23.10.2018, 11:49

Anscheinend kennt der Rechtspfleger die Entscheidung des BGH vom 09.05.2018 noch nicht.
Hier ist eine ganz gute Darstellung mit einem Absatz, wie bei PKH bzw. VKH zu verfahren ist:

https://mkg-online.de/2018/08/01/bgh-be ... n-anwalts/

Mit der dortigen Begründung würde ich mir die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks raussuchen und diese ansetzen zur Übernahme. Das werden vermutlich nicht die 50 km von B nach A sein, aber wenigstens etwas.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#3

23.10.2018, 13:55

Wie #2. Die fiktiven Reisekosten vom weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes sind festzusetzen.
Zu der anzusetzenden Entfernungen empfehle ich die Reisekostentabelle von Schneider: https://beckassets.blob.core.windows.ne ... 8_beck.pdf (ab S. 48 der pdf)
Maija
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#4

23.10.2018, 15:53

Super, vielen vielen Dank Euch beiden.
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NaRecht
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#5

17.04.2019, 14:28

Zur Berechnung der fiktiven Fahrtkosten eines Anwalts, der außerhalb des Gerichtsbezirks ansässig ist, gibt es mittlerweile auch einen Reisekostenrechner: https://gerichtsbezirke.de/
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