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Re: Tätigkeit vor Bewilligung PKH

Verfasst: 27.02.2019, 12:28
von Feldhamster
Du könntest doch einfach mal probieren, vorab vom Gericht telefonisch Auskunft zu kriegen, so als rein generelle Frage.
Hier bei unserem AG sagen die Rechtspfleger immer, dass man ruhig anrufen soll, um ggf. etwas vorab zu klären und später umfangreiche Korrespondenz zu vermeiden.

Re: Tätigkeit vor Bewilligung PKH

Verfasst: 27.02.2019, 14:05
von Adora Belle
M.E. entsteht die TG für jeden Termin, kann aber innerhalb der Instanz nur einmal abgerechnet werden. Der Wortlaut in Vorb.3 Abs.3 ist für die Wahrnehmung von Terminen.