Re: Tätigkeit vor Bewilligung PKH
Verfasst: 27.02.2019, 12:28
Du könntest doch einfach mal probieren, vorab vom Gericht telefonisch Auskunft zu kriegen, so als rein generelle Frage.
Hier bei unserem AG sagen die Rechtspfleger immer, dass man ruhig anrufen soll, um ggf. etwas vorab zu klären und später umfangreiche Korrespondenz zu vermeiden.
Hier bei unserem AG sagen die Rechtspfleger immer, dass man ruhig anrufen soll, um ggf. etwas vorab zu klären und später umfangreiche Korrespondenz zu vermeiden.