Guten Morgen liebe Forengemeinde!
PKH ist nicht so gerade mein Steckenpferd und so habe ich - nur um für mich sicher zu gehen - eine Frage an Euch. Folgender Fall:
Wir vertreten einen Beklagten in einem Zivilrechtsstreit. Unser Mandant hat PKH bewilligt bekommen. Der Kläger ist "Selbstzahler". Im Verfahren ist ein Gutachten eingeholt worden. Da der Kläger beweispflichtig ist und den Beweis erhoben hat, musste er das Gutachten bezahlen (der normale Weg: Gericht fordert einen Gutachtenvorschuss beim Kläger an und beauftragt den Gutachter).
Jetzt sieht die Sache so aus, als ob die Klage Erfolg haben wird. Wenn es tatsächlich so kommt und unser Mandant verurteilt wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen, dann ist meine Frage: was passiert mit den Gutachterkosten? Unsere Gebühren zahlt die Staatskasse. Unser Mandant muss den Gegenanwalt und die Gerichtskosten selbst bezahlen. Gehe ich recht in der Annahme, dass unser Mandant auch die Gutachterkosten an die Gegenseite erstatten muss?
Vielen Dank schon mal für Eure Mühe.
Gutachterkostenerstattung bei PKH
- AliceImWunderland
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Soweit ich weiß, sind die Gerichtskosten (wozu auch SV-Kosten gehören) auch über die PKH mit abgedeckt, so dass aktuell nur die gegn. RA-Gebühren zu erstatten wären. Die Gerichtskosten und eure RA-Gebühren würden ihm Rahmen der 4-jährigen Nachprüfung allerdings ggf. bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse von eurem Mandanten zurückgefordert werden.
Hier auch schön beschrieben:
https://www.rfak.de/pkh_vkh_kosten_des_ ... urteil.php
Hier auch schön beschrieben:
https://www.rfak.de/pkh_vkh_kosten_des_ ... urteil.php
- AliceImWunderland
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Das ist wirklich sehr schön beschrieben. Vielen Dank!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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§31 III GKG.
Die verauslagten Gerichtskosten (somit auch Gutachterkosten) sind an den Kläger zurückzuzahlen. Sie können daher nicht festgesetzt werden.
Zumindest wenn euer Mandant die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt werden.
Die verauslagten Gerichtskosten (somit auch Gutachterkosten) sind an den Kläger zurückzuzahlen. Sie können daher nicht festgesetzt werden.
Zumindest wenn euer Mandant die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt werden.
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- NORTHERN DINO
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Nur am Rande bemerkt: Der Link zur PKH ist nicht mehr ganz aktuell. Auch wenn es hier nicht relevant ist - eine "Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA" ist überholt.
~ Grüßle ~
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- AliceImWunderland
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Aha.... Da PKH für mich so ganz und gar ein Böhmisches Dorf ist, war es mir nicht bekannt. Aber danke für den Hinweis 13!
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