Gutachterkostenerstattung bei PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

09.10.2018, 09:22

Guten Morgen liebe Forengemeinde! :wink1
PKH ist nicht so gerade mein Steckenpferd und so habe ich - nur um für mich sicher zu gehen - eine Frage an Euch. Folgender Fall:

Wir vertreten einen Beklagten in einem Zivilrechtsstreit. Unser Mandant hat PKH bewilligt bekommen. Der Kläger ist "Selbstzahler". Im Verfahren ist ein Gutachten eingeholt worden. Da der Kläger beweispflichtig ist und den Beweis erhoben hat, musste er das Gutachten bezahlen (der normale Weg: Gericht fordert einen Gutachtenvorschuss beim Kläger an und beauftragt den Gutachter).

Jetzt sieht die Sache so aus, als ob die Klage Erfolg haben wird. Wenn es tatsächlich so kommt und unser Mandant verurteilt wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen, dann ist meine Frage: was passiert mit den Gutachterkosten? Unsere Gebühren zahlt die Staatskasse. Unser Mandant muss den Gegenanwalt und die Gerichtskosten selbst bezahlen. Gehe ich recht in der Annahme, dass unser Mandant auch die Gutachterkosten an die Gegenseite erstatten muss?

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

09.10.2018, 11:45

Soweit ich weiß, sind die Gerichtskosten (wozu auch SV-Kosten gehören) auch über die PKH mit abgedeckt, so dass aktuell nur die gegn. RA-Gebühren zu erstatten wären. Die Gerichtskosten und eure RA-Gebühren würden ihm Rahmen der 4-jährigen Nachprüfung allerdings ggf. bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse von eurem Mandanten zurückgefordert werden.

Hier auch schön beschrieben:
https://www.rfak.de/pkh_vkh_kosten_des_ ... urteil.php
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

09.10.2018, 11:50

Das ist wirklich sehr schön beschrieben. Vielen Dank! :knutsch
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#4

09.10.2018, 14:37

§31 III GKG.
Die verauslagten Gerichtskosten (somit auch Gutachterkosten) sind an den Kläger zurückzuzahlen. Sie können daher nicht festgesetzt werden.
Zumindest wenn euer Mandant die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt werden.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

09.10.2018, 16:33

Nur am Rande bemerkt: Der Link zur PKH ist nicht mehr ganz aktuell. Auch wenn es hier nicht relevant ist - eine "Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA" ist überholt.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

10.10.2018, 08:24

Aha.... Da PKH für mich so ganz und gar ein Böhmisches Dorf ist, war es mir nicht bekannt. Aber danke für den Hinweis 13! ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten