Antrag auf Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Anwalts

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Meggie
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#1

01.10.2018, 09:18

Hallo
ich muss das o.g. Formular ausfüllen. Die Gebühren sind klar nämlich
1,3 3100 417,30 € bzw. 785,20 €
1,2 3014 385,20 € bzw. 724,80 €
7002 20,00 € 20,00 €
---------- ----------------
822,50 € 1.530,00 €
19 % 156,28 € 290,70 €
---------------- ----------------------
978,78 € 1820,70 €
abzgl. Vorschüsse
zu zahlender Betrag
- -
Anspruch auf weitere Vergütung 275,48 €

und jetzt beginnt die Schwierigkeit. Nach § 47 RVG haben wir die 978,78 € geltend gemacht und auch erhalten. Allerdings haben wir auch für ein Verfahrenskostenprüfungsverfahren 566,44 € von der Mdtin erhalten. Wie trage ich das in das Formular ein ?
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Adora Belle
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#2

01.10.2018, 10:53

Musst Du doch schon irgendwo eingetragen haben. Ansonsten würde sich nicht der geringe Betrag der weiteren Vergütung ergeben?

Ich nutze kein Formular, darum kann ich da nicht weiterhelfen. Im Zweifel gehört es mit in "abzgl. Vorschüsse"
Meggie
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#3

01.10.2018, 11:09

Das Problem ist ja, dass ich insgesamt 1.545,22 € abziehen muss. Aber in der ersten Spalte von 978,78 €, das nicht tun kann. Dann käme ja ein Minusbetrag heraus. Hat jemand ein anderes "online-Formular" , mit dem ich dieses Problem umgehen kann ? Oder wie macht Ihr das ?
Feldhamster
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#4

01.10.2018, 11:13

Hallo, wir nutzen auch keine Formulare.
Wenn du nicht weißt, wie du die erhaltenen Gelder eintragen sollst, würde ich den Abzug in dem Formular nicht vornehmen, sondern statt dessen ein Begleitschreiben mitschicken und in diesem erwähnen, welche Gelder geflossen sind, du jedoch nicht weißt, wie du diese richtig in das Formular eintragen sollst und statt dessen durch das Begleitschreiben diese Beträge angibst.
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#5

01.10.2018, 11:18

Meggie hat geschrieben:
01.10.2018, 09:18
Hallo
ich muss das o.g. Formular ausfüllen. Die Gebühren sind klar nämlich
VKH
1,3 3100 417,30 €
1,2 3014 385,20 €
7002 20,00 €
822,50 €
19 % 156,28 €
978,78 €
abzgl. Vorschüsse -978,78 €
0,00 €
- -
Anspruch auf weitere Vergütung
1,3 3100 785,20 €
1,2 3014 724,80 €
7002 20,00 €
1.530,00 €
19 % 290,70 €
€ 1820,70 €
abzüglich Zahlung Mandantin -566,44 €
abzüglich PKH-Gebühren -978,78
Anspruch auf weitere Vergütung 275,48 €

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, habt Ihr einen Vorschuss von 978,78 EUR geltend gemacht. Dies wird ja die PKH-Gebühren betreffen, also ist dieser Betrag links von den 978,78 EUR abzuziehen.
Die Gebühren die die Mandantin gezahlt hat, müssen bei der weiteren Vergütung abgezogen werden.
Meggie
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#6

01.10.2018, 11:24

Danke
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#7

04.10.2018, 12:00

Vorschüsse werden zunächst voll auf die weitere Vergütung angerechnet.
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