Wahlanwaltsgebühren

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Chaos Deluxe
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#11

19.09.2018, 17:50

SW 3.000,00 EUR

Ich hab auch erneut die komplette Akte durch und keine Aufforderung gefunden.
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Adora Belle
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#12

19.09.2018, 17:54

Weil es bei diesem Wert keine weitere Vergütung gibt. Und wenn Ihr Eure PKH-Vergütung aus der Staatskasse erhalten habt, dann seid Ihr durch.

Die Rückzahlung der Mandantin an die Staatskasse geht Euch im Grunde genommen nichts an, wenn Ihr nicht für die Mandantin noch im Überprüfungsverfahren tätig werden sollt, um beispielsweise gegen die Ratenfestsetzung vorzugehen.

Ihr habt doch Eure PKH-Vergütung bereits erhalten?

Uiuiui, nächstes mal stelle ich die Basic-Fragen wohl zuerst. Das geht hier ganz schön kopfüber. :sad:
Chaos Deluxe
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#13

19.09.2018, 18:00

:patsch Oh mein Gott sorry :(

Ja da haben wir es ja dann. Sorry, sorry, sorry. :(

Ich stempel das jetzt mal als echt blöd ab und danke Dir!
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