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Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 24.09.2018, 16:52
von Soenny
War mir bis dato auch nicht bekannt, wir haben aber auch wenig PKH/VKH und mit Überprüfungen bisher nie Probleme gehabt.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 24.09.2018, 16:57
von 13
Ausgerechnet die Entscheidung aus #23, die das besagt, ist "natürlich" nicht veröffentlicht. Ich habe diese seinerzeit von einer Kollegin als Kopie erhalten.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 09:23
von Ramolix
Hallo,
ich bin ja neu hier :-)

Auch ich habe verschiedene jetzt verschiedene Fälle in denen überprüft wird. Ich schicke das Schreiben des Gerichts dann auch an den Mandanten mit dem Hinweis, dass wir die Frist nicht kontrollieren und das im Fall der Nichtbeachtung die PKH-Bewilligung aufgehoben werden könnte.

Wie geht ihr damit um, wenn der Mdt dann um Hilfe bittet? Also rein abrechnungstechnisch? Denn bei den meisten Mandanten klappt es ohne weiteres und manche benötigen HIlfe - die sie natürlich auch erhalten. Das steht ja völlig außer Frage.

Es verhält sich ja so, dass das PKH-Nachprüfungsverfahren mit den PKH-Gebühren gedeckelt ist.

Eine Anwältin in der Kanzlei in welcher ich arbeite möchte allerdings wissen, wie sich das verhält, ob man da nicht eine Vergütungsvereinbarung erstellen kann, welche eben die Hilfe im PKH-Nachprüfungsverfahren abdeckt. Wir rechnen hier mit 0,3 Gebühr - bzw. ist das die Überlegung.

Sie bat mich, dies mal zu recherchieren, allerdings ist diese recherche mit wenig Erfolg gekrönt, da eben das Nachprüfungsverfahren mit den PKH-Gebühren gedeckelt ist.

Wie seht ihr das? Nehmt ihr für die Hilfe dann noch zusätzlich eine kleine Gebühr als Pauschale? Oder belasst ihr es bei den gedeckelten PKH-Gebühren?

Ich habe dies der RAin auch schon mitgeteilt, dass die mit gedeckelt sind. Aber sie möchte gern für die Zusatzarbeit schon noch was einnehmen

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 09:27
von jojo
Da gibt es nichts für: Das ist in den allgemeinen Gebühren bereits enthalten. Gibt's auch Rechtsprechung zu. Kann ich leider grade nicht raussuchen, vielleicht später.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 10:29
von Husky98
Ramolix hat geschrieben:
09.04.2020, 09:23
... Eine Anwältin in der Kanzlei in welcher ich arbeite möchte allerdings wissen, wie sich das verhält, ob man da nicht eine Vergütungsvereinbarung erstellen kann, welche eben die Hilfe im PKH-Nachprüfungsverfahren abdeckt. Wir rechnen hier mit 0,3 Gebühr - bzw. ist das die Überlegung. ...
Diese Idee dürfte an § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheitern.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 10:35
von jojo
Und nachliefere:

OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.08.2018 – 10 WF 973/18

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 12:39
von Ramolix
Das dachte ich mir schon.

Vielen lieben Dank für das Gerichtsurteil, ich hab das nicht gefunden.

Ich werde es so ausrichten.

Ich wünsche bereits jetzt schöne Ostertage trotz der aktuellen Situation.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 12:59
von jojo
Danke Gleichfalls.

Der Vorteil an der akutellen Situation: Das Leben ist irgendwie entschleunigt und daher werden es ruhige Tage.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 09.04.2020, 13:10
von icerose
jojo hat geschrieben:
09.04.2020, 12:59
Der Vorteil an der akutellen Situation: Das Leben ist irgendwie entschleunigt und daher werden es ruhige Tage.
:zustimm
ich muss gestehen, dass mir dieser Teil so richtig gut gefällt.

Re: Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

Verfasst: 10.04.2020, 16:25
von Geniesserin
Adora Belle hat geschrieben:
23.09.2018, 12:59
Ich habe bisher keine Erfahrung mit der beschränkten Vollmacht. Bisher stelle ich mich ja nicht quer, sondern leite weiter. Allerdings habe ich auch bisher keine EMA gemacht. Weil ich es nicht musste. Wenn ich keine aktuelle Adresse hab und meine Post kommt zurück, teile ich das dem Gericht mit. Ich wurde noch nie aufgefordert, auf eigene Kosten die EMA anzufragen. Entweder mir wird die neue Anschrift mitgeteilt, oder es ist danach gar nichts mehr passiert.

Wie die beschränkte Vollmacht sich nun tatsächlich auswirkt, werde ich erst in Zukunft herausfinden.
Hallo Adora Belle,
hast Du inzwischen Erfahrung mit der beschränkten Vollmacht? Wir überlegen, dass auch einzusetzen.

Und das mit der Festsetzung der EMA-Gebühren hätte uns auch mal einfallen können, :thx 13

(Habe den Beitrag erst jetzt vollständig gelesen *schäm)