Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

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Eine wie jede
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#1

17.09.2018, 11:05

Eine Verständnisfrage dazu:

Regelmäßig flattern in abgelegten Akten die Briefe vom Gericht herein, dass sie mal die Bewilligung der VKH prüfen möchten. Dran hängt das Schreiben für den Mandanten, welches diese jenen welche auch direkt bekommen zu scheinen mit einem neuen Formular "Erkl. über die pers. und wirtschaftl. Verhältnisse.
Regelmäßig schicken wir diese beiden Schriftstücke an den jeweiligen Mandanten mit der Bitte um direkte Erledigung.

Wie macht Ihr das? Mit einem kleinen Hinweis, dass das vom Gericht übersandte Formular innerhalb gesetzter Frist ausgefüllt, unterschrieben und mit sämtlichen Belegen bei Gericht zu sein hat, da anderenfalls nachträglich die Bewilligung zurückgenommen werden kann?

Ich möchte unnötige Rückfragen vermeiden, die regelmäßig kommen, wenn ich das so mache, wie es hier alle machen... :kopfkratz

Danke euch bereits!
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Tigerle
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#2

17.09.2018, 11:09

Eine wie jede hat geschrieben:
17.09.2018, 11:05
Mit einem kleinen Hinweis, dass das vom Gericht übersandte Formular innerhalb gesetzter Frist ausgefüllt, unterschrieben und mit sämtlichen Belegen bei Gericht zu sein hat, da anderenfalls nachträglich die Bewilligung zurückgenommen werden kann?

Ja genau so mache ich das. HInweis, dass das Formular komplett ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Belegen bis spätestens zum (Vorfrist) XX bei uns sein muss, zusätzlich den HInweis, dass das Gericht ansonsten die VKH/PKH ohne Angaben von Gründen aufheben kann. Außerdem schreibe ich auch dazu, dass falls sie die Unterlagen direkt ans Gericht schicken, uns bitte informieren sollen.
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Anahid
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#3

17.09.2018, 11:09

Ich schick solche Sachen auch nur an den Mandanten weiter mit der Bitte um Erledigung. Rückfragen kommen hier eigentlich selten bis gar nicht deswegen. Und ich schreib da keinen großartigen Text zu, denn das ergibt sich doch alles aus dem Anschreiben des Gerichts.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Eine wie jede
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#4

17.09.2018, 11:11

vielen Dank. Damit fühle ich mich jetzt wohler.
Auch wenn die Mandate meist beendet sind, ist es einfach höflich - denke ich.

In Zukunft werde ich es eben anders machen. 8)
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Adora Belle
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#5

17.09.2018, 11:14

Ich fordere auf, die Erklärung gegenüber dem Gericht abzugeben, und weise darauf hin, dass bei Fristversäumnis etc die PKH/VKH aufgehoben werden kann. Bloss nicht erst an mich schicken, ich will damit nix zu tun haben. Achso, ich schick eine Kopie der ursprünglich abgegebenen Erklärung mit, damit die Mandanten abgleichen können. Das aber auch nur, weil so am wenigsten Rückfragen kommen. Dann häng ich weg und hol die Akte hoffentlich erst nächstes Jahr wieder raus, wenn das nächste Nachprüfungsschreiben kommt.
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#6

17.09.2018, 11:53

Eine wie jede hat geschrieben:
17.09.2018, 11:11
vielen Dank. Damit fühle ich mich jetzt wohler.
Auch wenn die Mandate meist beendet sind, ist es einfach höflich - denke ich.

In Zukunft werde ich es eben anders machen. 8)
Es gehört ja noch zum Mandat, das Nachprüfungsverfahren, wenn Ihr es nicht explizit die Vollmacht beschränkt habt.
Achso, ich schick eine Kopie der ursprünglich abgegebenen Erklärung mit, damit die Mandanten abgleichen können.
Das ist auch ne gute Idee, muss ich mir merken.
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#7

17.09.2018, 12:02

Eine wie jede hat geschrieben:
17.09.2018, 11:05
Wie macht Ihr das? Mit einem kleinen Hinweis, dass das vom Gericht übersandte Formular innerhalb gesetzter Frist ausgefüllt, unterschrieben und mit sämtlichen Belegen bei Gericht zu sein hat, da anderenfalls nachträglich die Bewilligung zurückgenommen werden kann?
Ja, genau. Plus Hinweis, dass die Einhaltung der Frist von uns nicht kontrolliert wird.
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#8

17.09.2018, 14:53

Kann mich nur anschließen... ohne "großen" Text an den Mandanten weiterleiten mit dem Hinweis, dass wir die Frist von hier aus nicht (mehr) überwachen..

Grundsätzlich mach ich mir auch einen Vermerk vorne in die Akte, wenn es ein PKH/VKH-Mandat ist, damit ich die Akte erst in ein paar Jahren ablege (eben aufgrund der Überprüfung). Bei meiner Software hier kann ich nämlich weder Post o.ä. mehr zur Akte zuordnen oder schreiben erstellen, wenn die Akte abgelegt ist.... Nach ein paar mal Reaktivieren merkt man sich dann solche Sachen und macht es sich dann irgendwie leichter *lach

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...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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skugga
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#9

17.09.2018, 22:05

booo hat geschrieben:
17.09.2018, 14:53
Grundsätzlich mach ich mir auch einen Vermerk vorne in die Akte, wenn es ein PKH/VKH-Mandat ist, damit ich die Akte erst in ein paar Jahren ablege (eben aufgrund der Überprüfung). Bei meiner Software hier kann ich nämlich weder Post o.ä. mehr zur Akte zuordnen oder schreiben erstellen, wenn die Akte abgelegt ist.... Nach ein paar mal Reaktivieren merkt man sich dann solche Sachen und macht es sich dann irgendwie leichter *lach

#warumeinfachwennesauchumständlichgeht 38
Okay, wenn die Software das nicht mitmacht, versteht ich das, aber ansonsten: die Überprüfung betrifft den Mdt., uns leider nur deshalb, weil wir den Krempel per EB übersandt bekommen. Ich erlebs eigentlich fast ausnahmslos, dass wir mit dem Mdt. zu Zeiten der Überprüfung nix mehr zu tun haben und auch kein Kontakt mehr besteht. Ob die Akte nun schon abgelegt ist oder nicht, stört ja nicht - ab an den Mdt. mit den o. g. Anschreiben. Wenn der nicht mehr unter der bestehenden Anschrift wohnt und es auch nicht für nötig gehalten hat, n Piep zu sagen, kann ich auch nix dafür.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Adora Belle
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#10

18.09.2018, 09:27

Ich hefte den PKH-Teil aus und lege den Rest ab. Als das vor ein paar Jahren hochkam mit der Überprüfung über die RAe, habe ich nach der besten Methode für mich gesucht, damit umzugehen. Jetzt habe ich einen Überprüfungsordner, in dem nur noch diese Verfahren sind. Damit bin ich ganz zufrieden. Noch besser wäre nur, es sich von Anfang an vom Leib zu halten. Aber dafür müsste man die Antragstellung komplett dem Mandanten überlassen, und das funktioniert in der Praxis in den meisten Verfahren nicht. Ausnahme: Sozialgericht. Aber gerade dort wird aus naheliegenden Gründen sowieso wenig bis gar nicht geprüft.
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