Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?

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Anahid
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#11

18.09.2018, 11:16

skugga hat geschrieben:
17.09.2018, 22:05
Wenn der nicht mehr unter der bestehenden Anschrift wohnt und es auch nicht für nötig gehalten hat, n Piep zu sagen, kann ich auch nix dafür.
In diesem Fall teile ich dem Gericht mit, dass wir keinen Kontakt mehr zu dem Mandanten haben und der Brief als unzustellbar zurückkam. Soll sich das Gericht darum kümmern, die neue Anschrift in Erfahrung zu bringen.
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sh161
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#12

21.09.2018, 08:19

Adora Belle hat geschrieben:
18.09.2018, 09:27
Jetzt habe ich einen Überprüfungsordner, in dem nur noch diese Verfahren sind.
Den hatten wir im vorherigen Büro auch. Erst wenn es über mehr als ein/zwei Schreiben an den Mandanten hinausging, wurde die Akte aus der Ablage hervorgekramt. Das klappte super.
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#13

21.09.2018, 11:45

skugga hat geschrieben:
17.09.2018, 22:05
Ob die Akte nun schon abgelegt ist oder nicht, stört ja nicht - ab an den Mdt. mit den o. g. Anschreiben. Wenn der nicht mehr unter der bestehenden Anschrift wohnt und es auch nicht für nötig gehalten hat, n Piep zu sagen, kann ich auch nix dafür.
...bis so ein Ding mal nach hinten losgeht.

Aber hier im Forum so wie drüben wird es diesbezüglich keine Einigung geben.
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Adora Belle
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#14

21.09.2018, 11:59

Wie soll das denn nach hinten losgehen? Meinst Du der Mandant, der sich seit Jahren nicht bei Anwalt oder Gericht meldet, kommt jetzt auf einmal auf die Idee, einen Haftungsfall geltend zu machen, weil ihn der RA nicht informiert hat? Und kommt damit durch?
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booo
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#15

21.09.2018, 11:59

13 hat geschrieben:
21.09.2018, 11:45

...bis so ein Ding mal nach hinten losgeht.

Naja, aber ganz ernsthaft...

Wenn ich schon einen Brief mache und dieser zurückkommt, mach ich (ggf.) eine EMA, wenn überhaupt...

Das sind ja auch letztlich meine (teils vll. vergebenen) Kosten, für die der PKH-Mandant sicher nicht aufkommen wird .... und vom Gericht geht ja (zumindest hier bei uns unten :mrgreen: ) zeitgleich ein gleichlautendes Schreiben an den Antragsteller selber raus mit der Bitte um Erledigung etc
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#16

21.09.2018, 12:15

Vergebliche Kosten sind das nicht, denn Auslagen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens können festgesetzt werden. Ich habe etliche KFB erlassen über reine EMA-Kosten etc., z.T. unter 10 €. Das sollte auch kein Problem sein.

@ AB:
Wenn sich die Mandanten nicht melden, ist es ja gut, aber sicher ist es nicht. Und "Prügeleien" zwischen RA und Mandant wegen aufgehobener PKH hat es auch schon gegeben. Die monotonen Versuche des Abwälzens der "Arbeit für lau" dürften BAG und BGH kaum überzeugen.

Aber lassen wir es dabei. Wie gesagt: Jeder nach seinen Möglichkeiten. Die Sache erscheint ausgeschrieben.
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#17

21.09.2018, 12:33

Nee, sorry. Da ist nix ausgeschrieben. Die Entscheidungen, die Du zitierst, betreffen ein anderes Thema, nämlich die Wirksamkeit von Aufhebungsentscheidungen bei fehlender, aber notwendiger RA-Beteiligung. Daraus kann man doch nicht ohne weiteres herleiten, dass der RA im Überprüfungsverfahren, ggf noch trotz anderslautender Vollmacht, zur Mitwirkung verpflichtet ist. Das steht in diesen Entscheidungen schlicht nicht drin.

Ich verstehe, dass Dir mein beständiges Gegenhalten auf den Keks geht. Bitte aber trotzdem darum, auf der Sachebene zu bleiben. Ich sehe da einfach wenig substantiierte Argumentation und erstaunlich viel Emotion auf "Deiner" Seite der Diskussion. Quintessenz: Die Anwälte sollen sich nicht so haben, schließlich werden sie aus der Staatskasse bezahlt. Und das ist mir einfach zu platt.
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#18

21.09.2018, 16:27

booo hat geschrieben:
21.09.2018, 11:59
Wenn ich schon einen Brief mache und dieser zurückkommt, mach ich (ggf.) eine EMA, wenn überhaupt...
Den Fall hatte ich schon. Ich habe dann dem Gericht mitgeteilt, dass hier kein Kontakt mehr zu diesem Mandanten seit der Beendigung des Verfahrens besteht und uns die neue Adresse nicht bekannt ist. Ich denke, dass sowas durchaus ausreicht, um eine Haftung abzuwenden. Denn es kann nicht die Aufgabe des Rechtsanwalts sein, die Kosten für die Einwohnermeldeamtsauskunft zu zahlen. Aber einfach gar nichts machen, wenn der Brief zurückkommt, halte ich nicht für richtig.
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#19

21.09.2018, 17:18

Anahid hat geschrieben:
21.09.2018, 16:27
Denn es kann nicht die Aufgabe des Rechtsanwalts sein, die Kosten für die Einwohnermeldeamtsauskunft zu zahlen.
Genau das wird bei uns anders gesehen. Und nochmals: Entstehende Kosten sind durch die bewilligte PKH gedeckt.
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#20

22.09.2018, 13:01

@ AB:

Du gestattest, dass ich die Unterstellung, ich sei emotional aufgeladen und hätte die sachliche Ebene verlassen, nicht ernst nehme. Ich behaupte ja auch nicht, Du seist kritikempfindlich. Allerdings - um bei Deinen Worten zu bleiben - finde ich es ebenfalls reichlich platt, eine Mitarbeit beim Überprüfungsverfahren abzulehnen, nur weil es Arbeit macht und man fast nichts verdient. Von einem Geschmäckle rede ich mal nicht.

Ich werde Dir, um die Lage in meinem Beritt zu verdeutlichen, alsbald die 2 Schreiben an unsere RAe einstellen. Ein Erklärungsschreiben zu Beginn des Überprüfungsverfahrens und eins, wenn sich der RA querstellt. Diese beiden Schreiben sind von den Obergerichten ausdrücklich akzeptiert worden (siehe auch die zahlreiche Rechtsprechung in den Schreiben). Vllt. kannst Du dann meine Position sachlich besser nachvollziehen. Jetzt am WE suche ich diese aber nicht raus... :mrgreen:

BTW:
Ich hoffe nicht, wir sind jetzt "verkracht". Solche unterschiedlichen Ansichten bringen immer neue Erkenntnisse, auch wenn sie einen letztlich nicht überzeugen.
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