PKH für Beschwerdeverfahren

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KanzleiMH
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#1

09.07.2018, 17:40

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage in die Runde.

Unserem Mandanten wurde VKH mit 48 Monatsraten bewilligt. Hiergegen haben wir erfolgreich Beschwerde eingelegt (keine Ratenzahlung).
Nun haben wir die Gebühr nach 3500 dem Mandanten gegenüber abgerechnet, dieser weigert sich jedoch die Rechnung zu bezahlen.

Bevor wir nun in die Diskussion mit dem Mandanten einsteigen, wollte ich euch daher fragen, ob ich irgendwas falsch im Kopf habe oder ob es richtig ist, dass ich für das Beschwerdeverfahren keine VKH beantragen kann und die Kosten auch im Falle des Obsiegens nicht erstattet werden (§127 Abs. 4ZPO)?.


Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Adora Belle
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#2

09.07.2018, 17:45

Alles richtig. Voraussetzung ist natürlich, der Mandant hat die Beschwerde beauftragt, und war nach §49b Abs.5 BRAO belehrt.
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