PKH - aber nur für einen von 3 Mandanten

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funnybunny1989
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#1

05.06.2018, 15:33

Hallo :wink1
ich musste noch nie PKH abrechnen. Und jetzt habe ich auch noch eine Mandantin, die PKH bewilligt bekommen hat und die anderen zwei nicht. Ich brauche unbedingt mal eure Hilfe.
Hier nun der Sachverhalt:

Verfahren vor dem AG: wir sind Kläger - eine Mandantin bekommt PKH. Es gab einen Termin, dann ein Urteil. Wir haben gewonnen. Nun legt der Gegner Berufung ein. Eine Mandantin bekommt wieder PKH, die anderen beiden nicht. Es gab einen Termin und wir vergleichen uns. (PKH gilt auch für Vergleich.)

Wie muss ich denn nun abrechnen? Gegenüber den beiden "Nicht-PKH-Mandanten" ganz normal? Also in meinem konkreten Fall: Streitwert wurde vom Gericht für die Zeit bis 15.6 auf 3.500 und ab 16.06 auf 5.000 Euro festgesetzt
1,3 VG + 0,3 Erhöhung (oder 0,6 wegen dem PKH Mandanten?) Wert: 3.500 Euro
1,2 TG 5.000 (da Termin nach 16.06)
PTE
Fahrtkosten + Abw.
UST?
und für die Berufung hat das Gericht den Wert des Vergleichs auf 20.0000 Euro festgesetzt.
Also
1,6 VG + 0,3 oder 0,6? aus 5.000
1,2 TG aus 5.000
1,3 EG aus 20.000
PTE
Fahrtkosten + Abw.
Ust.

und für meine PKH-Mandantin dann über mein Datev Programm wie oben nur ohne Erhöhung und Wahlanwalt + PKH Vergütung in meinem Programm auswählen und dann durch 3 teilen?

Ich habe so etwas noch nie gemacht. Bin allein in der Kanzlei - es gibt nur einen RA und der hat leider so einen Fall auch noch nie gehabt.

Hoffentlich hat jemand eine Idee. Vielen Dank schon mal :thx
suzette
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#2

05.06.2018, 16:05

Du könntest über PKH alle Gebühren für 1 Auftraggeber abrechnen und für die beiden anderen Mandanten die Regelgebühren für 3 Auftraggeber abzgl. der erhaltenen PKH-Vergütung.

Wenn der PKH-Mandant jedoch jetzt oder später Raten auf die PKH leisten muss, hätte er einen viel höheren Anteil an den Kosten zu tragen als die beiden Mandanten ohne PKH.

Ich würde daher versuchen, 1/3 der Regelvergütung für 3 Auftraggeber im Wege der PKH abzurechnen.

vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2010 - 11 W 835/09
funnybunny1989
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#3

05.06.2018, 16:23

suzette hat geschrieben:Du könntest über PKH alle Gebühren für 1 Auftraggeber abrechnen und für die beiden anderen Mandanten die Regelgebühren für 3 Auftraggeber abzgl. der erhaltenen PKH-Vergütung.

Wenn der PKH-Mandant jedoch jetzt oder später Raten auf die PKH leisten muss, hätte er einen viel höheren Anteil an den Kosten zu tragen als die beiden Mandanten ohne PKH.

Ich würde daher versuchen, 1/3 der Regelvergütung für 3 Auftraggeber im Wege der PKH abzurechnen.

vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2010 - 11 W 835/09

herzlichen Dank für die schnelle Antwort. ich probiere das gleich mal so - zur Not gibt es ja die netten Rechtspfleger und die lieben Monierungen :lol:

:thx
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