Hallo,
wie kann ich in folgendem Fall abrechnen:
Wir haben mit der Gegenseite außergerichtlich verhandelt. Die außergerichtlichen Verhandlungen führten zu keinem Erfolg. Wir haben sodann Klage unter PKH eingereicht. Nun war die Gegenseite bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Die Parteien einigten sich sodann außergerichtlich. Der Vergleichsbetrag wurde außergerichtlich bezahlt. Der Vergleich wurde nicht protokolliert. Die Klage und der PKH-Antrag wurden zurückgenommen.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Wir sind uns sehr unschlüssig, welche Gebühren hier tatsächlich angefallen sind.
Lieben Dank.
Abrechnung nach Vergleich und Rücknahme PKH-Antrag
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Auch wenn Ihr unschlüssig seid, mach mal bitte einen Vorschlag, den man dann diskutieren kann.
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1,3 GG
1,0 PKH-Gebühr
Anrechnung 0,5 GG
1,2 TG (?)
1,0 EG oder 1,5 EG
1,0 PKH-Gebühr
Anrechnung 0,5 GG
1,2 TG (?)
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Warum willst Du nur 0,5 GG anrechnen? Es ist die Hälfte der GG anzurechnen, bei Euch 0,65.
TG würde ich auch abrechnen, wenn nach Anhängigkeit im PKH-Verfahren Besprechungen zur Beilegung geführt wurden.
Die EG entsteht nur mit dem Faktor 1,0 - siehe Gebührenziffer 1003, es ist ein gerichtliches Verfahren anhängig. Da reicht auch ein PKH-Verfahren.
TG würde ich auch abrechnen, wenn nach Anhängigkeit im PKH-Verfahren Besprechungen zur Beilegung geführt wurden.
Die EG entsteht nur mit dem Faktor 1,0 - siehe Gebührenziffer 1003, es ist ein gerichtliches Verfahren anhängig. Da reicht auch ein PKH-Verfahren.
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Dankeschön.