Rest vom Mandant?

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#1

26.04.2018, 10:07

Ich versuche, es kurz zu machen:
gezahlte PKH + Kostenerstattungsanspruch gegen Gegner ist weniger als die Regelvergütung.
Darf ich den (kleinen) Rest dem Mandanten in Rechnung stellen?

Danke !
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Anahid
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#2

26.04.2018, 10:12

Wieso solltest Du? Wenn der Mandant PKH hat, hast Du doch gegen den Mandanten selbst keinen Anspruch. Es sei denn, die PKH sei nicht in voller Höhe bewilligt worden, sondern nur für einen Teilanspruch.
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#3

26.04.2018, 11:13

Nee, PKH wurde komplett bewilligt.
Das Dumme war nur, dass Md. vor PKH-Beschluss die GG an uns gezahlt hat, die wurde natürlich bei PKH angerechnet, richtig.
Gemäß Urteil kam die GG vom Bekl. zurück.
Die GG wurde natürlich im KFB berücksichtigt, auch richtig.
Nur hat Cheffe leider mit der Hauptforderung auch die GG an Mandant erstattet.
Überall wurde sie angerechnet, aber bei uns ist sie nicht (mehr) und fehlt!
Jenna
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#4

26.04.2018, 11:14

Den Restbetrag bzw. die Regelgebühren erhältst du ggf. noch, wenn das Gericht die PKH nach 2 (oder 3?) Jahren erneut überprüft und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mdt. verbessert haben.
Das passiert - zumindest bei uns - aber fast nie.
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#5

26.04.2018, 11:27

Der Mandant darf natürlich freiwillig an Euch zahlen. Nur fordern dürft Ihr nicht. :cowboy
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#6

26.04.2018, 11:49

Wenn die GG von der Gegenseite gezahlt wurde und der Mandant diese nicht gezahlt hatte, dann kannst Du die natürlich vom Mandanten zurückfordern. Dieser Betrag steht ja Euch zu und nicht dem Mandanten. Das hat aber ja nichts damit zu tun, ob der Mandant PKH erhalten hat oder nicht.
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#7

26.04.2018, 12:27

Danke, Ihr habt mir weitergeholfen !
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#8

26.04.2018, 12:33

Anahid hat geschrieben:und der Mandant diese nicht gezahlt hatte,
hat er aber:
Zweite Chefin hat geschrieben:Das Dumme war nur, dass Md. vor PKH-Beschluss die GG an uns gezahlt hat,
;)

Allerdings kriegt er sie dann ja auch nach Zahlung durch den Gegner wieder. Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#9

26.04.2018, 14:13

Na es ist nicht so ganz erklärlich, wieso eine Differenz bleibt, wenn der Gegner doch laut KFA erstattet hat. Dann müsstet Ihr eigentlich Eure vollen Regelgebühren haben.
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#10

26.04.2018, 14:54

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:und der Mandant diese nicht gezahlt hatte,
hat er aber:
Zweite Chefin hat geschrieben:Das Dumme war nur, dass Md. vor PKH-Beschluss die GG an uns gezahlt hat,
;)

Allerdings kriegt er sie dann ja auch nach Zahlung durch den Gegner wieder. Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist.
Richtig, jetzt bin ich auch ratlos. :bahnhof
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