VKH bei Unterbevollmächtigung
Verfasst: 14.03.2018, 17:42
Hallo Kollegen
Folgendes Problem. Wir wurden von einer Kanzlei in Kempten als Unterbevollmächtigte beauftragt. Wir sind in Göttingen.
Die Mandantin wohnt aber in Göttingen.
Wir haben jetzt bei den Hauptbevollmächtigten unsere Kosten in Rechnung gestellt. Diese haben uns jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde.
Zitat: "Bitte klären Sie, ob Sie Ihre Unterbevollmächtigung im Wege der Verfahrenskostenhilfe beantragt haben. Ggf. wollen Sie bitte Ihre Vergütungsrechnung über Verfahrenskostenhilfe abrechnen."
Verfahrenskostenhilfe wurde doch von den Hauptbevollmächtigten beantragt.
Würde es nicht auch Probleme geben, da die Mandantin einen Anwalt von außerhalb beauftragt hat, obwohl sie im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts wohnt?
Was soll ich jetzt machen?
Folgendes Problem. Wir wurden von einer Kanzlei in Kempten als Unterbevollmächtigte beauftragt. Wir sind in Göttingen.
Die Mandantin wohnt aber in Göttingen.
Wir haben jetzt bei den Hauptbevollmächtigten unsere Kosten in Rechnung gestellt. Diese haben uns jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde.
Zitat: "Bitte klären Sie, ob Sie Ihre Unterbevollmächtigung im Wege der Verfahrenskostenhilfe beantragt haben. Ggf. wollen Sie bitte Ihre Vergütungsrechnung über Verfahrenskostenhilfe abrechnen."
Verfahrenskostenhilfe wurde doch von den Hauptbevollmächtigten beantragt.
Würde es nicht auch Probleme geben, da die Mandantin einen Anwalt von außerhalb beauftragt hat, obwohl sie im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts wohnt?
Was soll ich jetzt machen?