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icerose
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#11
19.07.2018, 16:48
Ich muss leider auch noch mal doof nachfragen.
Adora Belle hat geschrieben:... oder feststellen lassen, dass die Kostenregelung dem gerichtlichen Vorschlag folgt (§31 Abs.4 GKG).
Sachverhalt:
Beklagte und Mandantin hat PKH ohne Raten bekommen. Am Ende wird
auf Vorschlag des Gerichts ein Vergleich geschlossen, der unter 4. vorsieht:
"Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
Nun bin ich doch der Meinung, dass die Mandantin so zum Entscheidungsschuldner nach § 31 Abs. 3, 4 ZPO geworden ist und daher keine Gerichtskosten zu tragen hat. Ist das korrekt?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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DKB
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#12
19.07.2018, 21:59
Leider fehlt hier ein wichtiger Punkt der kumulativen Erfordernisse, damit § 31 Abs. 4 die PKH-Partei vor der Verrechnung des vom Kläger eingezahlten Vorschusses schützt: Das Gericht
muss vorher festgestellt haben, dass die Kostenregelung im Vergleich der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung des Gerichts entspricht. Wenn nur eine der Voraussetzungen aus dem § 31 Abs. 4 fehlt, greift die Schutzwirkung nicht. Euer Mandant wird zwar nicht von der Staatskasse in Anspruch genommen ( wegen § 122 Abs.1 ZPO ), muss aber dem Kläger die verrechneten Gerichtskosten erstatten. Nach Deinem bisherigen Vortrag sind nur Ziff. 1 und 2 des Abs. 4 erfüllt. Du solltest mal das Protokoll überprüfen ob der Passus mit Ziff. 3 vielleicht dort enthalten ist, dann wäre Euer Mandant hinsichtlich der Gerichtskosten raus aus der Erstattungspflicht.
Btw.: Euer Mandant wird nicht zum Entscheidungsschuldner, sondern bleibt Übernahmeschuldner, Abs. 4 erstreckt lediglich die Schutzwirkung des § 31 Abs. 3 GKG ( die grundsätzlich nur für den Entscheidungsschuldner gem. § 29 Nr. 1 GKG gilt ) auf den Übernahmeschuldner gem. § 29 Nr. 2 GKG, wenn alle o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.
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icerose
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#13
20.07.2018, 10:16
Danke DKB.
Mehr gibt das SP leider nicht her. Da kann ich dann wohl nichts mehr tun (für diese Mandantin).
Aber ich kann meinem Chef einschärfen, dass er bei solch (extrem seltenen) Mandaten künftig besser aufpasst.
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