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PKH Änderung der festgelegten Ratenhöhe

Verfasst: 05.01.2018, 10:55
von PabloPinguin
Guten Morgen alle zusammen,
wir haben einen arbeitsgerichtlichen Fall, in dem Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt wurde. Nun haben sich die persönlichen Verhältnisse des Mandanten verschlechtert, so dass wir eine geringere Ratenhöhe beantragen wollen. Geht das formlos? Einfach Schriftsatz ans Gericht mit der Bitte, die Rate niedriger festzusetzen? Hatte so einen Fall noch nicht. Danke bereits jetzt für die Antworten.

:thx :patsch :wink1

Re: PKH Änderung der festgelegten Ratenhöhe

Verfasst: 05.01.2018, 11:04
von Tatjana H.
Er soll einen neuen PKH-Antrag ausfüllen und den legst du dem Antrag auf Herabsetzung der Ratenhöhe bei. Und du musst das auch irgendwie begründen. Also wenn er gekündigt wurde die Kündigung beilegen etc.

Re: PKH Änderung der festgelegten Ratenhöhe

Verfasst: 08.01.2018, 08:25
von jojo
Es ist formlos möglich, allerdings sollte die Verschlechterung nachgewiesen worden sein. Ob ein neuer Vordruck auszufüllen ist, hängt vom Bearbeiter ab. Ich verzichte da in aller Regel drauf.

Re: PKH Änderung der festgelegten Ratenhöhe

Verfasst: 09.01.2018, 08:06
von PabloPinguin
Danke für die Antworten, dann werde ich es mal formlos probieren, mal sehen, wie das Gericht darauf reagiert.