PKH Änderung der festgelegten Ratenhöhe
Verfasst: 05.01.2018, 10:55
Guten Morgen alle zusammen,
wir haben einen arbeitsgerichtlichen Fall, in dem Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt wurde. Nun haben sich die persönlichen Verhältnisse des Mandanten verschlechtert, so dass wir eine geringere Ratenhöhe beantragen wollen. Geht das formlos? Einfach Schriftsatz ans Gericht mit der Bitte, die Rate niedriger festzusetzen? Hatte so einen Fall noch nicht. Danke bereits jetzt für die Antworten.
wir haben einen arbeitsgerichtlichen Fall, in dem Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt wurde. Nun haben sich die persönlichen Verhältnisse des Mandanten verschlechtert, so dass wir eine geringere Ratenhöhe beantragen wollen. Geht das formlos? Einfach Schriftsatz ans Gericht mit der Bitte, die Rate niedriger festzusetzen? Hatte so einen Fall noch nicht. Danke bereits jetzt für die Antworten.