Hallo liebe Leute.
Ich benötige bitte einmal eure Hilfe. Ich habe hier eine Akte abzurechnen und stehe gerade auf dem Schlauch.
Beratungshilfe wurde gewährt und bereits abgerechnet und bezahlt. Die Rechnung sah wie folgt aus:
Geschäftsgebühr 2503 85,00 €
Auslagen + Ust
Gesamt 121,38 €
PKH wurde ebenfalls gewährt. Vergütungsrechnung:
1,3 VG 3100 58,50
0,5 TG 3105 22,50
Auslagen 7002 20,00 €
Ust.
Muss ich die Hälfte der GG 2503 (also 42,50 €) auf die VG 3100 anrechnen?
Ich habe mir die Vorbemerkung von 2503 wohl angeschaut.
Irgendwie sieht das "komisch" aus, deshalb frage ich und ich weiß nicht, ob es Auswirkungen darauf hat, dass es sich hier um Arbeitsrecht handelt.
Beratungshilfe u. PKH Arbeitsrecht
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Hallo
Ja, Du musst die Beratungshilfe zur Hälfte anrechnen. Wenn Du das aber mit dem Formular machst, kannst Du oben auch irgendwo ankreuzen, dass Du eine Beratungsgebühr erhalten hast.
LG
Ja, Du musst die Beratungshilfe zur Hälfte anrechnen. Wenn Du das aber mit dem Formular machst, kannst Du oben auch irgendwo ankreuzen, dass Du eine Beratungsgebühr erhalten hast.
LG