PKH für UB erweitern?!

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
sim222
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.07.2014, 13:02
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hardegsen

#1

13.10.2017, 10:46

Hallo Ihr Lieben!

ich habe hier eine Sache, in der wir einen UB an einem anderen Gerichtsort beauftragt, haben, obwohl PKH bewilligt und wir zugeordnet. Da wir jetzt ein VU haben, gegen das Einspruch eingelegt wird und die Sache wohl jetzt weitergeht, überlege ich - weil ich es irgendwann mal gelesen habe - ob ich die Pkh auf den UB erweitere.

Kann ich das mit nem einfachen Antrag oder müssen ggf. die Belege erneut vorgelegt werden? ... das habe ich in der Tat noch NIE gemacht!

Viele Grüße und baldiges WE

sim222
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

13.10.2017, 11:10

Beiordnung für UBV wird nicht bewilligt.

Es gibt die Möglichkeit zu beantragen, dass der UBV als beigeordnet wird und ihr als Korrespondenzanwalt. Allerdings ist dieser Antrag zu begründen. Eine entsprechende Abänderung des PKH-Bewilligungsbeschlusses lehnen jedoch die Gerichte meistens ab.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten