Hallo ihr Lieben,
wir wollen einen Prozess führen und für die Mandantin PKH beantragen. Geht das, obwohl sie mittlerweile in Frankreich wohnt?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
PKH obwohl Wohnsitz nicht Deutschland ist?
- alraune
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Ich hatte das bisher ein Mal. Unser Mandant war Engländer, der auf Mallorca lebte. Er wurde in Anspruch genommen wg. nicht gezahltem Kindesunterhalt. Das zuständige Amtsgericht (in Süddeutschland) hat vollumfänglich VKH bewilligt, einschließlich der Reisekosten unserer Anwältin.
Zuletzt geändert von alraune am 20.09.2017, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Deine Ausgangsfrage, nämlich ob das geht, wird mit dem Link beantwortet.aptrm hat geschrieben:Hat sonst jemand selbst Erfahrungen gemacht? Ich würde ja nicht hier fragen, wenn ich im Internet schon was gefunden hätte, was mir WIRKLICH weiterhilft...
- jojo
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Und das AG Warendorf hat die besten Hinweise zu Auslandssachen... Man muss sie nur lesen..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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alraune hat geschrieben:Ich hatte das bisher ein Mal. Unser Mandant war Engländer, der auf Mallorca lebte. Er wurde in Anspruch genommen wg. nicht gezahltem Kindesunterhalt. Das zuständige Amtsgericht (in Süddeutschland) hat vollumfänglich VKH bewilligt, einschließlich der Reisekosten unserer Anwältin.
Danke für deine Antwort.
Gruß aptrm