Guten Morgen zusammen,
ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch in der ein Beratungshilfeschein vorliegt.
Ich hätte hier nun ganz normal mit dem Gericht die 2503 VV abgerechnet, die 2500 (15 EUR die ich dem Mandanten in Rechnung stelle ) muss ich da aber nicht anrechnen oder?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beratungshilfe Gebühr 2500 VV abrechnen
- Adora Belle
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Nein, die wird nicht angerechnet. Anrechnung erfolgt nur dann, wenn später aus irgendwelchen Gründen Wahlanwaltsgebühren abzurechnen sind.
- rena
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Hallo zusammen, wir hatten 2018 eine Mandantin wegen Umgangsrecht beraten und 50 EUR netto pauschal abgerechnet, Beratungshilfe hatte sie damals nicht erhalten.
Nun geht die Sache weiter, dass der Kindsvater über den Anwalt sein Umgangsrecht einfordert und unsere Mandantin hat nunmehr Beratungshilfe erhalten.
Die Sache ist ja nun noch keine 2 Jahre her, sodass ich anrechnen müsste oder? Wenn ich nun über die Beratungshilfe die Geschäftsgebühr einfordere, müsste ich die 50 Euro netto anrechnen komplett oder? Und dann müsste ich die 15 EUR aber nochmals bei der Mandantin anfordern. Oder kann ich nur den Restbetrag abziehen bei der Staatskasse, also 50 Euro minus 12,60 Euro?
Nun geht die Sache weiter, dass der Kindsvater über den Anwalt sein Umgangsrecht einfordert und unsere Mandantin hat nunmehr Beratungshilfe erhalten.
Die Sache ist ja nun noch keine 2 Jahre her, sodass ich anrechnen müsste oder? Wenn ich nun über die Beratungshilfe die Geschäftsgebühr einfordere, müsste ich die 50 Euro netto anrechnen komplett oder? Und dann müsste ich die 15 EUR aber nochmals bei der Mandantin anfordern. Oder kann ich nur den Restbetrag abziehen bei der Staatskasse, also 50 Euro minus 12,60 Euro?
- Adora Belle
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Ich würde nicht anrechnen. Wenn die Mandantin BerH erhalten hat, dann hat sie im Antrag versichert, dass in dieser Sache noch kein RA für sie tätig geworden ist. Eine Anrechnung führt diese Versicherung ad absurdum.
Meist ist es doch vielmehr so, dass einmal beraten wird, lange Zeit ist Ruhe, und irgendwann kocht es wieder hoch. Das ist dann eine neue Angelegenheit.
Meist ist es doch vielmehr so, dass einmal beraten wird, lange Zeit ist Ruhe, und irgendwann kocht es wieder hoch. Das ist dann eine neue Angelegenheit.
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Es ist eine neue Angelegenheit, wenn die alte Sache erledigt war und jetzt nicht die alte Sache weitergeführt wird, sondern eine neue. Kommt halt drauf an, worum genau es beim Umgang geht.