PKH Verkehrsanwalt
Verfasst: 07.06.2017, 11:06
Hallo meine Lieben,
ich stehe gerade sowas von dermaßen auf dem Schlauch und brauche Eure Hilfe.
Unser Kanzleisitz ist Aachen, Gerichtsort und Wohnort des Mandanten Gießen. Wir haben PKH beantragt und sind "beigeordnet mit der Maßgabe, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wir als RA die Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts haben, nur bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwaltes am Wohnort des Verfahrenskosten begehrenden Beteiligten erstattungsfähig ist." Das bedeutet doch, dass ich keinerlei Reisekosten und keinerlei Abwesenheitsentgeld geltend machen kann, obwohl der Mandant 8 km vom Gericht entfernt wohnt? Sondern nur Verfahrens- und Termingebühr. (Sonst nix gewesen)
Liebe Grüße und Vielen Dank
T
ich stehe gerade sowas von dermaßen auf dem Schlauch und brauche Eure Hilfe.
Unser Kanzleisitz ist Aachen, Gerichtsort und Wohnort des Mandanten Gießen. Wir haben PKH beantragt und sind "beigeordnet mit der Maßgabe, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wir als RA die Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts haben, nur bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwaltes am Wohnort des Verfahrenskosten begehrenden Beteiligten erstattungsfähig ist." Das bedeutet doch, dass ich keinerlei Reisekosten und keinerlei Abwesenheitsentgeld geltend machen kann, obwohl der Mandant 8 km vom Gericht entfernt wohnt? Sondern nur Verfahrens- und Termingebühr. (Sonst nix gewesen)
Liebe Grüße und Vielen Dank
T