Verfahrenskostenhilfe

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Lisamary
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#1

18.05.2017, 08:36

Hallo zusammen :wink2

Wir haben einen Beschluss darüber erhalten, dass unseren Mandanten unter Beiordnung von X Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Jetzt ist Rechtsanwalt X aus unserer Kanzlei ausgeschieden.

Wie genau berichtigte ich jetzt den Beschluss, dass er auf Rechtsanwältin Y lautet?

:thx
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z0rr0
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#2

18.05.2017, 08:58

Steht fest, dass nicht mehr Rechtsanwalt X (in seiner neuen Kanzlei) die Vertretung übernehmen soll, sondern nun Rechtsanwältin Y?

Dann muss dem Gericht dies mitgeteilt werden, damit Rechtsanwalt X durch neuen Beschluss entpflichtet und Rechtsanwältin Y beigeordnet wird. In der Regel wird das Gericht auch bestimmen, dass durch den Wechsel keine Mehrkosten entstehen dürfen.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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Lisamary
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#3

18.05.2017, 09:44

es steht auf jeden Fall fest.

reicht dann ein einfaches Schreiben?
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#4

18.05.2017, 09:53

Ja, da dürfte m. E. eine einfache Mitteilung der Kanzlei an das Gericht ausreichen.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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Anahid
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#5

18.05.2017, 10:06

Allerdings wird auch der Anwalt, der beigeordnet ist, seine Entpflichtung beantragen müssen. Sonst könnte ja jeder kommen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

18.05.2017, 10:13

Anahid hat geschrieben:Allerdings wird auch der Anwalt, der beigeordnet ist, seine Entpflichtung beantragen müssen. Sonst könnte ja jeder kommen. ;)
Stimmt! Das muss ebenfalls gemacht werden :)
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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#7

18.05.2017, 10:19

alles klar. Danke euch ;-)
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