PKH-Antrag / Kläger befindet sich im Insolvenzverfahren

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Gast

#1

14.08.2007, 17:30

Hallo,

ich arbeite seit kurzem bei einem Insolvenzverwalter. Meine Chefin hat mir eine Akte vorgelegt, wo wir als Insolvenzverwalter klagen wollen. Ich soll einen PKH-Antrag ausfüllen.

Leider habe ich null Ahnung hiervon :-(. Wir hatten bislang immer nur zahlungsfähiges Klientel.

Muß ich jetzt einen Antrag an das Gericht formulieren oder dieses Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen? Ist dieses überhaupt notwendig? Der Kläger ist doch insolvent. Reicht der Eröffnungsbeschluss eventuell aus?

Ich hoffe, es hat jemand Ahnung und kann mir bei meinem Problem helfen.

Vielen Dank und Gruß
Benutzeravatar
tabea009
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 24.07.2007, 11:15
Wohnort: München

#2

14.08.2007, 17:37

Also ich würde ein Schreiben ans Gericht machen:

"... wird Prozeßkostenhilfe beantragt. Wie sich aus dem beigefügten Eröffnungsbeschluss und dem ferner beigefügten Formular zur Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, ist der Antragsteller nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens aus eigenen Mitteln zu bestreiten."

Das Formular muss leider mit, weil das Gericht sonst ja nicht vollständig beurteilen kann, ob überhaupt Bedarf besteht.
Barbara
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#3

14.08.2007, 18:17

Wenn hier mit PKH geklagt wird, dann wird der Massebestand anhand des Kontoauszuges nachgewiesen. Ich hab noch nie ein PKH-Formular für den InsVerwalter ausgefüllt. Es geht ja auch nicht um seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern um die der Masse, oder???

Also...
beantragen wir... PKH zu gewähren und RA... beizuordnen. Der Kläger ist Ins.Verwalter über das Vermögen der/des ...., wie sich aus dem als ANLAGE Ast 1 beigefügten Beschluß des xxx, AZxxxx ergibt.

Der Massebestand beträgt xxxx,xx EUR gem. dem als ANLAGE Ast2 beigefügten Kontoauszug. Abzüglich der Massekosten i.H.v. xxxx,xx ist demnach keine ausreichende Masse vorhanden. Oder so ähnlich.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Gast

#4

14.08.2007, 18:36

Vielen vielen Dank Autotextkönigin. Das klingt richtig gut. :-)

Ich denke schon, dass es um die Masse geht. Macht irgendwie auch keinen Sinn, wenn der RA bzw. der Insolvenzschuldner das Formular ausfüllt.
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#5

14.08.2007, 18:38

Genau, oder soll Cheffe sein Auto verkaufen, damit er klagen kann?? :mrgreen:
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Gast

#6

14.08.2007, 18:46

Noch besser...Ich verkaufe mein Auto, damit Boss klagen kann :-D

Bitte nicht hauen wegen Offtopic
Antworten