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15€ Eigenanteil BRH einbehalten?

Verfasst: 10.03.2017, 10:23
von Juliane1985
Hallöchen,

für einen Mandanten haben wir hier BRH beim Gericht eingereicht. Dann teilte uns das Gericht mit, dass wir den Antrag zurücknehmen sollten, da der Mdt. über ein zu hohes Sparvermögen verfügt. Der Antrag wurde daraufhin durch uns zurückgenommen.

Die 15€ (Eigenanteil für Beratungshilfe) hatte uns der Mandant schon beim Beratungsgespräch gegeben. Jetzt hatte ich eine Abrechnung über die GG an den Mandanten gefertigt, habe aber nicht die 15€ angerechnet. Mdt. wünscht jetzt eine neue RE bei der die Anrechnung berücksichtigt wird. Bei VV 2500 steht ja nichts von anrechnen und ich dachte die 15€ behalten wir für den Aufwand wg. dem Antrag auf BRH.

Was meint ihr? Geht das??

LG Juliane :wink2

Re: 15€ Eigenanteil BRH einbehalten?

Verfasst: 10.03.2017, 10:34
von Mel Kunterbunt
Hallo :) Wenn ich mich recht erinnere, sind die allerdings anzurechnen :/

Re: 15€ Eigenanteil BRH einbehalten?

Verfasst: 10.03.2017, 10:38
von Adora Belle
Es ist anzurechnen.

Re: 15€ Eigenanteil BRH einbehalten?

Verfasst: 10.03.2017, 11:13
von Juliane1985
Schade - danke für die Antworten

Re: 15€ Eigenanteil BRH einbehalten?

Verfasst: 10.03.2017, 16:34
von paralegal6
Würde eine Zeile “bereits erhalten“ einfügen