PKH Lebensversicherung

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Küken86
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#1

22.02.2017, 11:13

Hallöchen,

ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben:

Das Gericht möchte unserem Mandanten keine PKH bewilligen weil dieser eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von ca. 10.000 € hat. Nun ist die Frage, wie kann ich das Gericht "überzeugen" dass PKH trotzdem zu bewilligen ist?

Ich habe schon diverse Rechtsprechungen durchforstet, anscheinend ist man sich dort auch nicht so einig. Klar, muss die LV erst eingesetzt werden, um die PKH zu bezahlen. Aber könnte ich nicht begründen, dass dem Mandanten dadurch erhebliche Nachteile entstehen, dass die Versicherung zur Altersrente dient?

Was ist wenn ich argumentiere, dass wir in dem arbeitsrechtlichen Verfahren ja versuchen eine Abfindung zu erhalten, und diese dann ja für die PKH eingesetzt werden kann?

Hattet ihr schon einmal so einen Fall?

Hiiilfeee :kopfkratz
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Anahid
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#2

22.02.2017, 11:20

Bevor Dir jemand antworten darf, müsstest Du bitte zunächst Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (s. Forenregeln). Ist ggf. bei der Umstellung des Forums verloren gegangen.
Zuletzt geändert von Anahid am 22.02.2017, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Küken86
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#3

22.02.2017, 11:26

Danke für den Hinweis. War schon lange nicht mehr online :-)

Hoffe, es ist jetzt alles ok
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Adora Belle
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#4

22.02.2017, 11:51

Freibetrag sind 2.600 EUR. Da liegt die LV weit drüber. Warum soll der Mandant auf Kosten der Allgemeinheit Altersvorsorge aufbauen dürfen? Gerade wenn eine Abfindung zu erwarten ist, dürfte es möglich sein, die LV zu beleihen oder ähnliches.
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jojo
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#5

22.02.2017, 13:20

Da gibt's ne BAG Entscheidung, die sagt, dass Verluste hingenommen werden müssen.

Aber: Es kommt aufs Alter an: Wenn der so um die 60 ist, kann man sagen, dass er sich keine neue Altersvorsorge aufbauen kann. Und Riestersachen sind sowieso raus.
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Küken86
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#6

22.02.2017, 15:11

ach Mist... ja, irgendwie ist es auch richtig.. aber hätte ja sein können dass es da noch einen Zaubertrick gibt.

Vielen Dank ihr Lieben :wink1
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Adora Belle
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#7

22.02.2017, 15:24

Naja, es geht ja nur um die Absicherung Eurer Gebühren. GK-Vorschuss gibt es nicht, und wenn eine Abfindung kommt, müsste er sowieso die PKH zurückzahlen. Ggf muss man halt eine vernünftige Vergütungsvereinbarung schließen.
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Rpfl_Andreas
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#8

23.02.2017, 10:25

Eine LV ist grundsätzlich einzusetzendes Vermögen, ggf. ist sie zu beleihen (BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 120/08)
Die einzige Begründung für einen Nichtselbständigen ist, dass er ohne DIESE zusätzliche Altersvorsorge im Alter ein Sozialfall werden würde.... (BVerwG, Urteil vom 22.03.1990 - 5 C 40/86 )
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